Staatliche Teilfinanzierung der Parteien – Schatzmeister wollen mehr Geld

Die Erhöhung der staatlichen Zuwendungen für die Parteien wurde von Karlsruhe verworfen. Nun drängen die Schatzmeister der Parteien auf eine Änderung des Parteiengesetzes – um die Finanzierung ihrer Parteien zu retten.
Vom Staat gibt es für Parteien vor allem Mittel für gewonnene Wählerstimmen.
Vom Staat gibt es für Parteien vor allem Mittel für gewonnene Wählerstimmen.Foto: Jens Büttner/ZB/dpa
Epoch Times11. Juni 2023

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Teilfinanzierung der Parteien drängen deren Schatzmeister auf eine Änderung des Parteiengesetzes.

Ziel ist es, die 2018 vom Bundestag beschlossene und vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht verworfene Erhöhung der jährlichen Zuwendungen um 25 Millionen Euro ganz oder teilweise zu retten. Das geht aus einem gemeinsamen Brief der Schatzmeister von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linken an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hervor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Begründung: Mehraufwendungen für Digitalisierung

Die Erhöhung war seinerzeit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom Bundestag beschlossen worden. Die Begründung lautete, dass die Parteien erhebliche finanzielle Mehraufwendungen für die Digitalisierung und die Mitgliederbeteiligung hätten. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP klagten dagegen.

Jetzt unterzeichneten auch deren Bundesschatzmeister das Schreiben an Bas, in dem es heißt, dass „nachvollziehbare finanzielle Mehrbedarfe“ in den Bereichen Digitalisierung und Partizipation bestünden. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehe man „einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber, das Parteiengesetz nachzubessern“.

Geld gibt es für Wählerstimmen

Staatliche Mittel gibt es vor allem für gewonnene Wählerstimmen. Die absolute Obergrenze hierfür war mit der Erhöhung um 25 Millionen Euro 2018 auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr gestiegen.

Karlsruhe nannte dies verfassungswidrig. Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet, erklärte die Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Bundestagspräsidentin Bas kündigte später an, dass sie die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien in voller Höhe zurückfordern werde. (dpa/red)



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