Städte- und Gemeindebund will Grundgesetz für Klimaschutz ändern

Es geht auch ums Geld: die Folgen von Extremwetterereignissen könnten doch eine „echte Gemeinschaftsaufgabe“ im Grundgesetz sein? Das zumindest fördert der Städte- und Gemeindebund.
Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times16. Juli 2023

Der Städte- und Gemeindebund hat gefordert, den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen in die Verfassung aufzunehmen. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten müsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel „künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a GG“ verankert werden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Damit dürfte dann der Bund den Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Artikel 91a des Grundgesetzes regelt solche gemeinschaftlichen Aufgaben, unter anderem gehört derzeit der Küstenschutz dazu.

Künftig werden auch die deutschen Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten müssen. Landsberg mahnte, dass es neben realistischen Zielen auch eine „auskömmliche Finanzierung“ für die Planung und Umsetzung geben müsse.

Und es brauche ein nachhaltiges Aktionsprogramm. „Das ist ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird.“ (afp)



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