„SZ“: Bundes-CDU lässt geplante Gründung einer CDU Bayern gerichtlich verbieten

Ex-CSU-Mitglied Michael Kosmala greife nach Ansicht der Anwälte mit seinem Aufruf "in rechtswidriger Weise in die Namens- und Markenrechte" der CDU sowie "in deren Selbstorganisationsrecht" ein. Außerdem erwecke er "den falschen Eindruck, als sei er in irgendeiner Weise legitimiert", einen CDU-Verband zu gründen.
Titelbild
Bundeskanzlerin Angela Merkel (R) und CDU-Generalsekretär Peter Tauber (M)Foto: Axel Schmidt/Getty Images
Epoch Times21. Oktober 2016

CDU-Generalsekretär Peter Tauber hat nach einem Zeitungsbericht die Gründung einer CDU in Bayern gerichtlich untersagen lassen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe). Das 57-jährige Ex-CSU-Mitglied Michael Kosmala hatte zur Gründung einer Bayern-CDU angerufen. Seinen Angaben zufolge hat er inzwischen die Adressen von etwa tausend Interessierten, wie die „SZ“ berichtet.

Kosmala ist vor allem über die Flüchtlingspolitik der CSU verärgert: CSU-Chef Horst Seehofer lasse es gegenüber den Flüchtlingen „an Menschlichkeit“ fehlen, sagte der Amberger Politiker der „SZ“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dagegen habe im vergangenen Jahr großartige Entscheidungen getroffen.

Kosmala hatte deshalb bereits Anfang März im Internet zur Gründung einer CDU Bayern aufgerufen. Es dauerte dem Bericht zufolge nicht lange, bis ein Justiziar der Bundes-CDU Kosmala anrief und ihn aufforderte, den Appell aus dem Netz zu nehmen. Kosmala folgte der Aufforderung.

Als sich der Streit zwischen Merkel und Seehofer im September wieder einmal verschärfte, stellte er den Aufruf erneut ins Netz. Als „designierter Vorsitzender“ einer „CDU in Bayern e.V. in Gründung“ warb er um die Teilnahme an einer offiziellen Gründungsversammlung, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Auf einen Anruf des CDU-Justiziars habe Kosmala diesmal nicht reagiert.

Die Bundes-CDU schaltete deshalb die Kanzlei Busse & Miessen ein. Mit Schreiben vom 10. Oktober beantragten die Anwälte beim Bonner Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Kosmala. Ihm solle verboten werden, den Namen Christlich Demokratische Union Deutschlands und/oder deren Kurzbezeichnung CDU zu verwenden.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung solle das Gericht gegen Kosmala ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren anordnen, zitiert  die „SZ“ aus dem Anwaltsschreiben, das ihr nach eigenen Angaben vorliegt.

Kosmala greife nach Ansicht der Anwälte mit seinem Aufruf „in rechtswidriger Weise in die Namens- und Markenrechte“ der CDU sowie „in deren Selbstorganisationsrecht“ ein. Außerdem erwecke er „den falschen Eindruck, als sei er in irgendeiner Weise legitimiert“, einen CDU-Verband zu gründen.

Das Landgericht Bonn gab laut „SZ“ der Bundes-CDU in allen Punkten recht und untersagte Kosmala sein Ansinnen. Das Gericht übernahm in seinem Beschluss, den es „wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung“ fasste, auch die Forderung der CDU nach bis zu zwei Jahren Ordnungshaft.

Kosmala kündigte Widerspruch ein. „Notfalls gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht“, sagte er der Zeitung. Sein Einsatz gilt allerdings als aussichtslos. (afp)



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