Hanau-Täter stellte Strafanzeige gegen „unbekannte geheimdienstliche Organisation“ beim Generalbundesanwalt

Der Täter von Hanau hat sich im November 2019 schriftlich an den Generalbundesanwalt gewendet.
Epoch Times20. Februar 2020

Der Täter von Hanau, Tobias R., hat sich bereits im November 2019 schriftlich an den Generalbundesanwalt Peter Frank gewendet. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Kopie des Schreibens. In einer Strafanzeige „gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation“ verlangte R., „dass Sie auf mich zugehen und mit mir kommunizieren“, zitiert die „Bild“ aus der Anzeige.

In dem Anschreiben bezeichnete sich R. als „normaler Bürger“, er sei „weder Geheimdienstmitarbeiter, noch habe ich jemals für eine Geheimdienstorganisation gearbeitet“. Er verfüge jedoch über Informationen, wonach „Tausende deutsche Bürger von einem Geheimdienst überwacht“ würden. Es gebe Menschen, „welche in der Lage sind, die Gedanken eines anderen Menschen zu lesen und darüber hinaus fähig sind, sich in diese `einzuklinken` und bis zu einem gewissen Grad eine Art `Fernsteuerung` vorzunehmen“.

R. warnte den Generalbundesanwalt zugleich, dieser werde sich im Falle von Ermittlungen „höchstwahrscheinlich mit einer Organisation anlegen, welche die derzeit mächtigste auf dieser Welt ist“. Er habe ihn „darauf hingewiesen, mit welchen Manipulationsmethoden zu rechnen ist“. Im Text der 19-seitigen Strafanzeige finden sich auch weite Passagen des Abschieds-Manifests, das R. vor seinem Terroranschlag in Hanau im Internet veröffentlichte, berichtet die „Bild“. (dts)



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