Versorgung von Flüchtlingen: GKV skeptisch über zusätzliche 1,5 Milliarden im Wahljahr

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sieht vorerst keine Notwendigkeit, zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen zusätzliche Milliarden aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen.
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Die Vorstandsvorsitzende des GKV, Bund der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer.Foto: Wolfgang Kumm/Archiv/dpa
Epoch Times19. Juni 2016

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, diese Kosten für die Asylbewerber würden in den ersten 15 Monaten von den Kommunen getragen. „Daher entsteht erst einmal keine finanzielle Belastung für die Krankenkassen.“

Die große Koalition will zur Vermeidung höherer Zusatzbeiträge den Krankenkassen im Wahljahr 2017 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds zuweisen. Das Gesundheitsministerium von Hermann Gröhe (CDU) begründet die zusätzlichen Gelder aus dem Fonds mit der Versorgung von Flüchtlingen und dem Ausbau der Telemedizin. Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro.

Pfeiffer sagte weiter, im Moment könne noch nicht seriös abgeschätzt werden, wie viele Asylbewerber über den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) tatsächlich in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. „Davon losgelöst kritisieren wir seit geraumer Zeit, dass die Beiträge für ALG-II-Empfänger generell nicht kostendeckend sind. Wenn es für Krankenkassen derzeit eine echte finanzielle Herausforderung gibt, sind es sicherlich in erster Linie die teuren Reformen des Gesetzgebers und nicht die Asylsuchenden“, fügte Pfeiffer hinzu.

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hält zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen für gerechtfertigt. Er argumentierte, Mehrkosten für Flüchtlinge sollten jedenfalls kurzfristig aus dem Fonds gedeckt werden und nicht über die allein von den Arbeitnehmern zu tragenden Zusatzbeiträge.

Seit 2015 setzen sich auf Beschluss der großen Koalition von Union und SPD die Beiträge zur GKV aus einem festen, allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent sowie aus einem variablen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Der Zusatzbeitrag wird allein vom Arbeitnehmer getragen und von der jeweiligen Kasse individuell festgelegt. Bei Mehrausgaben steigen in der Regel allein die Zusatzbeiträge und damit die Belastungen der Arbeitnehmer.



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