Weitere Eilanträge gegen Freihandelsabkommen CETA erfolglos

Die Bundesregierung habe im Gegensatz zur Ansicht der Kläger die Maßgaben des Gerichts zur Zustimmung der vorläufige Anwendung von CETA bereits umgesetzt, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
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Hunderttausende demonstrieren gegen TTIP und CETA 2016.Foto: SILAS STEIN/AFP/Getty Images
Epoch Times12. Januar 2017

Am Bundesverfassungsgericht sind weitere Eilklagen gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada gescheitert.

Die Bundesregierung habe im Gegensatz zur Ansicht der Kläger die Maßgaben des Gerichts zur Zustimmung der vorläufige Anwendung von CETA bereits umgesetzt, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Karlsruhe hatte im vergangenen Oktober die vorläufige Anwendung des Abkommens unter Auflagen gebilligt. Ceta soll nicht nur Handels- und Investitionshemmnisse abbauen, sondern vor allem auch Regeln für den internationalen Handel festschreiben und dabei europäische Standards etwa zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz wahren.

Das Gericht hatte in seiner damaligen Ja-Aber-Entscheidung verschiedene Vorgaben wie etwa zur demokratischen Rückbindung des Abkommens gemacht. Zudem müssen demnach Bereiche, die nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, von der vorläufigen Anwendung von CETA ausgenommen bleiben. (afp)



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