Weniger Homeoffice, mehr Mindestlohn: Das ändert sich im Juli

Die Bundesnotbremse und damit die Homeoffice-Pflicht laufen aus, der Mindestlohn wird erhöht und Glücksspiel im Internet bundesweit einheitlich geregelt - ab Juli gelten in Deutschland eine Reihe neuer Gesetze. Ein Überblick:
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Homeoffice-Pflicht endet im Juni.Foto: picture alliance / dpa/dpa
Epoch Times28. Juni 2021

Bundesnotbremse und Homeoffice-Pflicht laufen aus

Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse endet auch die darin geregelte Homeoffice-Pflicht Ende Juni. Eine mögliche Neuauflage des Gesetzes im Herbst hängt laut Regierung von der Entwicklung der Pandemie ab.

Europaweiter elektronischer Impfnachweis

Der elektronische Impfnachweis soll das Reisen in der Europäischen Union erleichtern und ist in Deutschland bereits eingeführt. Ab dem 1. Juli soll die elektronische Plattform für die Überprüfung von Impfzertifikaten auf europäischer Ebene starten – pünktlich zum Beginn der Hauptreisesaison.

Alle, die ein solches Impfzertifikat erhalten wollen, können sich an Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken wenden. Benötigt wird die App CovPass, alternativ kann der Impfstatus auch in einer aktualisierten Version der Corona-WarnApp abgespeichert werden, auch über die Luca-App wird dies möglich sein.

Mindestlohn wird erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli um zehn Cent. Pro Stunde beträgt er zukünftig 9,60 Euro. Geplant sind schrittweise weitere Erhöhungen auf 9,82 zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.

Ausnahmen für den gesetzlichen Mindestlohn gelten für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose während den ersten sechs Monaten nach Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit. Auch Pflichtpraktika und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten dürfen unter Mindestlohn bezahlt werden.

Renten im Osten steigen leicht an

Zwar bleiben die üblichen Rentenerhöhungen in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie aus – eine echte Nullrunde gibt es jedoch nur in Westdeutschland. Im Osten steigen die Renten zum 1. Juli minimal um 0,72 Prozent. Es handelt sich bei der Erhöhung um eine schrittweise Anpassung an das Rentenniveau im Westen. Nach der Anpassung erreichen die Bezüge im Osten laut Arbeitsministerium 97,9 Prozent der West-Renten.

Einheitliche Regelung für Online-Glücksspiel

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag werden erstmals auch Online-Casinos in Deutschland eine Lizenz beantragen können. Ziel des neuen Staatsvertrages ist eine bundesweit einheitliche Regelung, mit der Spielsucht bekämpft und der Jugendschutz gestärkt werden soll. Online-Angebote wie Sportwetten, Poker und sogenannte Automatenspiele sind damit nun bundesweit erlaubt.

Spieler sollen monatlich maximal 1.000 Euro für Glücksspiele einzahlen dürfen, überwacht wird dies von einer neuen Vollzugs- und Aufsichtsbehörde. Zwingend nötig ist außerdem ein Spielkonto – somit müssen sich Spieler identifizieren und Minderjährige können ausgeschlossen werden.

Pfändungsschutz und Unterhaltszahlungen werden erhöht

Ab Juli gilt in Deutschland ein höherer Pfändungsschutz. Die neuen Pfändungsfreibeträge belaufen sich zukünftig auf 1252,64 Euro statt der bisherigen 1278,59 Euro, wie die sächsische Verbraucherzentrale erklärte. Auch die Unterhaltspflichten erhöhen sich leicht auf 443,57 Euro für das erste Kind und 262,65 Euro für das zweite bis fünfte Kind.

3G-Netz wird abgeschaltet

Vodafone und Telekom schalten bereits zum 30. Juni ihre 3G-Antennen ab, bis zum Ende des Jahres soll das gesamte 3G-Netz abgeschaltet werden. Reguläres Telefonieren und Versenden von SMS sind durch die Abschaltung nicht betroffen.

Wer allerdings ein Telefon ohne 4G-Empfangsmöglichkeit nutzt, könnte künftig mit technischen Probleme beim mobilen Surfen zu kämpfen haben. Datenverkehr und mobiles Telefonieren sind nach dem Abschalten des 3G-Netzes nur noch über die alten 2G-Netze, das LTE-Netz (4G) und die neuen 5G-Netze möglich.

Einwegplastik wird teilweise verboten

Ab dem 3. Juli sind viele Einwegplastikprodukte in der EU verboten. Dazu gehören laut unter anderem Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe und Einweg-Geschirr. Auch bestimmte Einwegbehälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr hergestellt oder in den Handel gebracht werden. Noch vorhandene Ware darf allerdings noch verkauft werden. (afp)



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