Vor dem 1. März: Maskenmahner kritisieren Lockerungen

Die Virologin Melanie Brinkmann hält es für falsch, dass das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab dem 1. März keine Maske mehr tragen muss. Der Patientenschützer Eugen Brysch würde am liebsten auch die Tests weiter laufen lassen.
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Die Maskenpflicht für Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen endet am 1. März. Auch die Testpflicht ist dann passé. Am 7. April sollen auch die letzten Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland fallen.Foto: iStock
Von 28. Februar 2023

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Dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim ab dem 1. März 2023 nur noch für die Besucher gelten wird und außerdem sämtliche Testpflichten abgeschafft werden, stößt nicht bei allen Menschen in Deutschland auf Verständnis. Wie die „Welt“ berichtet, halten Mahner wie etwa Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, oder die Virologin Melanie Brinkmann die Lockerung für falsch.

Maskenverfechter kritisieren Regierung

Brysch erklärte laut „Welt“ in einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe, dass er es begrüßen würde, wenn Ärzte und Pflegepersonal bundesweit auch über den 1. März hinaus weiter die Maske tragen und sich täglich eines COVID-19-Tests unterziehen müssten. „Dass Besucher in Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen müssen, das Personal aber nicht“ sei „absurd“. Somit blieben „selbst die letzten politisch festgelegten Corona-Regeln […] widersprüchlich“, kritisierte Brysch. Überhaupt hätten es „Bund, Länder und Experten […] in der Pandemie versäumt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren“ – nämlich die „Sicherheit von alten, pflegebedürftigen und kranken Menschen“.

Ginge es nach dem Willen der Braunschweiger Virologin Prof. Melanie Brinkmann, dann würde eine „Maskenpflicht für Besucher von Kliniken, Arztpraxen und Heimen“ sogar über den 7. April hinaus gelten. Nämlich „solange das Infektionsgeschehen hoch ist“, sagte Brinkmann im Interview mit der „Rheinischen Post“. Denn der „Schutz durch die Bedeckung von Mund und Nase ist unbestritten sehr hoch“, meint Brinkmann. Die Vizechefin des Corona-Expertenrats der Bundesregierung hatte sich auch für eine No-COVID-Strategie und eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.

Virologe Streeck: Maske nur zum Teil sinnvoll

Die Professorin und der Patientenschützer stellen sich damit gegen die Überzeugung anderer Fachleute. Der prominente Virologe Prof. Hendrik Streeck etwa hatte bereits vor Wochen empfohlen, es den Krankenhäusern und Alten- oder Pflegeheimen selbst zu überlassen, „ihre eigenen Regeln“ für den Schutz ihrer Patienten aufzustellen. Im Krankenhaus sei eine Maske zwar „zum Teil sehr sinnvoll“, räumte Streeck ein, dafür müsse sie aber auch „am richtigen Ort getragen […] und auch richtig getragen“ werden, differenzierte er. Aus virologischer Sicht sei die Pandemie jedenfalls vorbei.

Dass in Deutschland nur noch eine endemische Lage besteht, hatten zuvor unter anderem auch STIKO-Chef Thomas Mertens und der Charité-Chefvirologe Prof. Christian Drosten festgestellt.

Traindl: „Willkürmaßnahmen“

Der österreichische Arbeitssicherheitsexperte Dr. Helmut Traindl war nach der Auswertung von rund 250 Veröffentlichungen zum Thema sogar noch früher zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Maskenpflicht nur einer einzigen Gruppe dient – nämlich jenen Politikern, „die Willkürmaßnahmen durchsetzen wollen“. Auch die WHO habe längst zugegeben, dass die Masken nichts brächten, aber eine „Symbolwirkung“ hätten.

FFP2-Masken seien von der europäischen Gesundheitsbehörde ECDC für die allgemeine Bevölkerung sogar ausdrücklich nicht empfohlen worden, erklärte Traindl gegenüber dem Online-Portal „report24.news“. Auch die PCR-Teststäbchen hätten nach Ansicht von Traindl nie auf den Markt kommen dürfen, schon gar nicht für Kindertests.

Zuletzt hatte eine Metastudie der „Cochrane Library“ für Differenzen zwischen Maskenbefürwortern und -gegnern gesorgt: Die Untersuchungen hatten unterm Strich ergeben, dass für Masken kein Wirkungsnachweis „auf der Bevölkerungsebene“ existiert. Eine Maskenpflicht – beispielsweise im ÖPNV – habe keine Reduktion des Infektionsgeschehens erbracht. Auch der Evaluationsbericht des Corona-Sachverständigenrats vom Sommer 2022 war zu einem ähnlichen Schluss gekommen: „Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar.“

Verfassungsrechtsexperte: Maßnahmen rechtlich nicht mehr erlaubt

Forderungen, die Maske dann eben nicht mehr nur wegen des Coronavirus, sondern auch wegen anderer Atemwegserkrankungen zu verlangen, hatten bereits mehrere Rechtssachverständige eine Absage erteilt. Der Augsburger Verfassungsrechtsexperte Josef Franz Lindner zum Beispiel hält das definitiv für „unzulässig“: Das Infektionsschutzgesetz erlaube „eine Maßnahme wie die Maskenpflicht ausschließlich ‚zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)‘ – nicht hingegen zum Schutz gegen andere Atemwegsinfektionen“.

Maßnahmenlockerung ab 1. März

Ab dem 1. März 2023 muss sich in Deutschland niemand mehr einer Testprozedur unterziehen, nur weil er eine Gesundheitseinrichtung betreten will. Das dortige Personal und die Patienten oder Bewohner sind dann auch nicht mehr behördlich verpflichtet, eine Maske zu tragen. Nur Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen müssen noch bis zum 7. April Masken anlegen. An diesem Tag läuft der Paragraf 28b des „Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“, kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG), offiziell aus.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich nach langem Widerstand – unter anderem von Justizminister Marco Buschmann (FDP) – Mitte Februar 2023 dazu durchgerungen, dem entsprechenden Ruf nach Lockerungen der Coronamaßnahmen nachzugeben. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar“, erklärte Lauterbach in einer Pressemitteilung. Er begründete den Schritt mit der „stabilen Infektionslage“, die mithilfe seiner „erfolgreichen Corona-Politik“ erreicht worden sei.

Ende Dezember 2022 hatten einer YouGov-Umfrage zufolge noch knapp zwei Drittel der Menschen in Deutschland der Aussage zugestimmt, dass das Ende aller Corona-Maßnahmen noch zu früh wäre. Zu diesem Zeitpunkt waren sämtliche Maßnahmen in Großbritannien, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Frankreich, Tschechien, Rumänien und in der Türkei schon gekippt.



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