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Vatikan veröffentlicht erstmalig Leitfaden zum Umgang mit Missbrauchsfällen

Erstmalig wurde durch die römisch-katholische Kirche ein Handbuch zum Umgang mit sexuellem Missbrauch veröffentlicht.

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Ein Blick auf den Vatikan.

Foto: iStock

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Lesedauer: 2 Min.

Der Vatikan hat ein Handbuch zum Umgang mit sexuellem Missbrauch (Vademecum) innerhalb der katholischen Kirche veröffentlicht. Es soll Kirchenvertretern dabei helfen, ordnungsgemäß auf Verdachtsfälle zu reagieren, wie der Präfekt der Glaubenskongregation, Luis Ladaria Ferrer, am Donnerstag mitteilte.
Das Handbuch enthalte keine neuen Gesetze, sondern fasse die bestehenden Regeln in einer Handlungsanleitung zusammen. Erstmals werde die korrekte Vorgehensweise „systematisch beschrieben – von der ersten Meldung eines möglichen Verbrechens bis zum Abschluss“ des Verfahrens, sagte Ladarias Stellvertreter Giacomo Morandi dem Portal „Vatican News“.
Papst Franziskus hat den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche und gegen die Vertuschung solcher Taten zu einer Priorität seines Pontifikats erklärt. Das Handbuch geht auf eine Initiative des Papstes zurück, der im Februar 2019 eine Kinderschutzkonferenz im Vatikan organisiert hatte, um mit Bischöfen aus aller Welt über Konsequenzen aus den Missbrauchsskandalen der Kirche zu beraten. Zweieinhalb Monate nach dem Krisentreffen führte er eine interne Meldepflicht für Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche ein.
Wer immer mit einem Fall sexuellen Missbrauchs in Verbindung kommt der soll mit dem Vademecum durch die Verfahrensschritte und Instanzen geführt werden – durch das „Dickicht der Normen und der Praxis“, wie Kardinal Ladaria schreibt. Hauptbezugspunkte sind die einschlägigen Papsterlasse „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (2001/2010) und „Vos estis lux mundi“ (2019), aber auch die Gepflogenheiten der Glaubenskongregation – sie ist für die kirchenstrafrechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsdelikten zuständig, arbeitet darin eng mit Diözesangerichten weltweit zusammen.
Das Kirchenrecht kennt unterschiedliche Antworten auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker – neben dem eigentlichen gerichtlichen Strafverfahren unter Einbindung der Glaubenskongregation auch eine Art Disziplinarverfahren und einen Sondermodus für offenkundige Fälle, die direkt dem Papst vorgelegt werden.
Besonderen Raum in der Handlungsanleitung bekommen die Voruntersuchung (die dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren weltlichen Rechts entspricht) und ein außergerichtliches Verwaltungsverfahren. Das außergerichtliche Verwaltungsverfahren bietet Vorteile in Ländern, in denen kirchliche Gerichtsstrukturen nicht sehr ausgeprägt sind. (afp/er)

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