Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklagen wegen „Cum-Ex“

Steuertricks bei Dividendenzahlungen sollen den Fiskus um Milliarden gebracht haben. Erstmals erhebt eine Staatsanwaltschaft nun Anklage.
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Bankenviertel in Frankfurt am Main.Foto: ODD ANDERSEN/AFP/GettyImages
Epoch Times22. Mai 2018

Dubiose Aktiengeschäfte zulasten des deutschen Fiskus sollen erstmals strafrechtlich aufgearbeitet werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank wegen umstrittener „Cum-Ex“-Deals erhoben. Dies teilte die Behörde am Dienstag mit.

Die Ermittler werfen den Beschuldigten schwere Steuerhinterziehung vor. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Nun muss das Landgericht Wiesbaden über die Zulassung der Anklage entscheiden. Es bestätigte, dass die Anklage zugestellt wurde.

Es geht um mögliche Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 113 Millionen Euro im Zeitraum von 2006 bis 2008 über die Gesellschaft eines inzwischen verstorbenen Privatinvestors. Der 67-jährige Anwalt, der mittlerweile in der Schweiz lebt und früher in der hessischen Finanzverwaltung arbeitete, soll „die Steuerhinterziehung auf Basis von Cum-Ex-Geschäften als Geschäftsmodell für Privatkunden maßgeblich entwickelt und sich auch um die Akquise des Investors gekümmert haben“. Bei den anderen Beschuldigten soll es sich um ehemalige Mitarbeiter der Hypovereinsbank handeln, darunter drei Investmentbanker.

Bei den umstrittenen Deals wurden rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse ließen sich die Beteiligten mehrfach ausstellen – obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Die Finanzämter erstatteten dadurch mehr Steuern, als sie zuvor eingenommen hatten.

Kerninstrument der „Cum-Ex“-Geschäfte sind Leerverkäufe von Aktien. Hier besitzt der Verkäufer der Papiere diese noch gar nicht, sondern muss sie sich erst an der Börse besorgen. Der Käufer wird aber bereits als Inhaber der Papiere eingestuft. Er bekam von seiner Depotbank eine Steuerbescheinigung, um Geld vom Fiskus zurückfordern zu können – auch wenn die Aktien noch einem anderen gehörten, bei dem sich der Leerverkäufer noch eindecken musste. Im konkreten Fall gab es der Staatsanwaltschaft zufolge 61 solcher Geschäfte mit Aktien von Dax-Konzernen.

Bundesweit ermitteln etliche Staatsanwaltschaften, einzelne beteiligte Finanzinstitute haben Geldbußen gezahlt. Steuersünder sollen den Staat nach jüngsten Angaben des Bundesfinanzministeriums insgesamt um mehr als 5 Milliarden Euro betrogen haben.

Unter Juristen gehen allerdings die Meinungen darüber auseinander, ob es sich um illegale Geschäfte handelt. Investoren argumentierten, sie hätten lediglich ein legales Steuerschlupfloch ausgenutzt. Eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung liegt bislang nicht vor. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. (dpa)



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