München: Kinderschänder mit Wolfsmaske geschnappt – Mehrfachtäter aus therapeutischer WG

Nach der Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens von einem mit Wolfsmaske verkleideten Mann in München hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Die den Fall bearbeitende Oberstaatsanwältin räumte ein, dass das Vorstrafenregister des Verdächtigen zu kritischen Fragen führen müsse.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/noipornpan
Epoch Times27. Juni 2019

„Auf die Münchner Polizei ist Verlass“, dankte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Beamten für den raschen Fahndungserfolg in dem Fall der Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens am hellen Dienstagnachmittag, 25. Juni in München. Ihm gehe das Schicksal des 11-jährigen Opfers sehr nahe, so der Minister, der selbst Vater dreier – inzwischen erwachsener – Kinder ist.

Auch wenn die körperlichen Verletzungen schnell verheilen werden: Die seelischen Wunden, die eine solch fürchterliche Tat reißen kann, sind um ein Vielfaches schlimmer.“

(Joachim Herrmann, Innenminister)

Der Mann mit der Maske

Der Mann, der mit einer Wolfsmaske verkleidet in München eine 11-Jährige vergewaltigt haben soll, ist ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder.

Nach der Festnahme des 43-Jährigen zwei Tage nach der Tat sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Donnerstag, der Tatverdächtige habe acht Vorstrafen, sieben davon einschlägig.

Dass er sich trotz einer zwischenzeitlichen Zwangsunterbringung auf freiem Fuß befand, begründete Leiding mit der im Rechtssystem vorgesehenen Resozialisierung.

Das Kind war Dienstagnachmittag auf dem Weg von der S-Bahn nach Hause im Stadtteil Obergiesing von dem Angreifer geschnappt, mit Gewalt ausgezogen und vergewaltigt worden. Der Täter trug dabei eine Wolfsmaske und Latexhandschuhe.

Auf der Spur des „Wolfes“

Auf die Spur des mutmaßlichen Vergewaltigers kamen die Ermittler durch einen DNA-Treffer des wegen seiner Vorstrafen registrierten Tatverdächtigen.

Bei diesem handelt es sich laut Polizei um einen gebürtigen Münchner. Außerdem hätten Aufnahmen einer Überwachungskamera vom S-Bahnhof gezeigt, wie der Tatverdächtige das Kind vom Bahnhof aus verfolgte.

Ein „Rollenspiel“?

Nach der am Mittwoch gestarteten Öffentlichkeitsfahndung hätten sich außerdem zwei Frauen als Zeuginnen gemeldet, die zur Tatzeit am Tatort vorbei gekommen waren. Die eine Frau habe als Fahrradfahrerin, die andere als Fußgängerin den Tatort passiert.

Beide hätten die Situation aber nicht als Vergewaltigung erkannt.

Eine der Frauen habe gedacht, es handle sich um ein „Rollenspiel“, sagte der in dem Fall federführende Ermittler Ignaz Raab.

Festnahme am Arbeitsplatz

Der am Donnerstag an seinem Arbeitsplatz festgenommene Mann schweigt den Angaben zufolge zu den Vorwürfen.

Er sollte am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Haftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung und Nötigung zu beantragen.

Kritische Fragen und therapeutische WG

Oberstaatsanwältin Leiding sagte, die schnelle Festnahme sei wichtig für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

Gleichzeitig räumte sie ein, dass das Vorstrafenregister des Verdächtigen zu kritischen Fragen führen müsse.

Dieser war demnach zuletzt in einem im Februar 2010 rechtskräftig gewordenen Urteil zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Auch bei diesem Urteil ging es demnach unter anderem um sexuellen Missbrauch von Kindern und Nötigung. Wie Leiding sagte, wurde der Tatverdächtige nach diesem Urteil in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Es habe eine ganze Reihe von Begutachtungen des als technischer Zeichner ausgebildeten Tatverdächtigen gegeben. Diese seien die Grundlage für die Lockerungen des Vollzugs gewesen.

Nach Angaben der Oberstaatsanwältin erfuhr der Tatverdächtige nach der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie mehrere Lockerungsstufen. Die letzte Lockerungsstufe sei die Unterbringung in der Wohngemeinschaft gewesen. Seit November habe er dann in einer therapeutischen Wohngemeinschaft gelebt. Diese sei zwar bewacht, aber die Bewachung sei nicht dauerhaft.

Die Polizei geht davon aus, dass der Mann sein Opfer auf dem Rückweg von der Arbeit in der S-Bahn erspähte und sich zur Tat entschied. (afp/sm)



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