Urteil gegen NSU-Helfer André E. rechtskräftig

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Foto: THOMAS LOHNES/AFP via Getty Images
Epoch Times15. Dezember 2021

Im NSU-Prozess haben neben der Rechtsterroristin Beate Zschäpe auch vier Männer als Helfer des Terrortrios auf der Anklagebank gesessen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch im Fall André E. sind nun neben dem Urteil gegen Zschäpe auch die Urteile gegen alle Unterstützer rechtskräftig. Ein Überblick:

RALF WOHLLEBEN

Der frühere NPD-Funktionär erhielt im Juli 2018 wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen eine Haftstrafe von zehn Jahren. Wohlleben kam schon kurz nach dem NSU-Prozess aus dem Gefängnis, weil er bereits seit dem 29. November 2011 in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Der am 27. Februar 1975 geborene Wohlleben leistete nach dem nun rechtskräftigen Urteil Beihilfe zum Mord an den neun Kleinunternehmern mit Migrationshintergrund, die von den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossen wurden.

Der ehemalige NPD-Vizechef in Thüringen verschaffte Ende 1999 oder Anfang 2000 dem NSU mit Hilfe des mitverurteilten Carsten S. eine Pistole vom Typ Ceska 83 und Munition – die Tatwaffe bei neun der zehn NSU-Morde.

ANDRÉ E.

Der aus Sachsen stammende E. erhielt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zweieinhalb Jahre Haft. Der am 1. August 1979 geborene E. ist erklärter Neonazi, das bestätigte selbst sein eigener Verteidiger.

Seine Strafe galt vielen als zu milde – die Bundesanwaltschaft wollte für ihn zwölf Jahre Haft und damit die härteste Strafe für alle Helfer. Aber das Münchner Oberlandesgericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass E. eine Ahnung von der Mordserie des NSU hatte. Dieser Auffassung folgte der Bundesgerichtshof – die Revisionen der Bundesanwaltschaft und von E. selbst scheiterten.

CARSTEN S.

Das Urteil gegen S. ist das einzige, das schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig wurde. S. bekam drei Jahre Jugendhaft, weil er als Bote die Tatwaffe für die Morde an den neun NSU-Opfern ausländischer Herkunft überbracht hatte. Nur durch die umfassende Aussage von S. konnte die Bundesanwaltschaft die Tatabläufe überhaupt weitgehend ermitteln. Er war auch der einzige Angeklagte, der Reue zeigte.

HOLGER G.

G. wurde vom Münchner Oberlandesgericht zu drei Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Der am 14. Mai 1974 in Jena geborene G. half dem NSU mit Ausweisdokumenten und transportierte eine Waffe. Wie S. sagte auch G. umfassend aus und sagte sich von der rechten Szene los. (afp/dl)



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