Verteidigung hält Halle-Attentäter für vermindert schuldfähig

Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle hat die Verteidigung plädiert. Sie hält den mutmaßlichen Attentäter für vermindert schuldfähig. Für den 21. Dezember wird das Urteil erwartet.
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Richterin im Halle-Prozess betritt den Gerichtssaal.Foto: Ronny Hartmann/Getty Images
Epoch Times9. Dezember 2020

Die Verteidigung hält den mutmaßlichen Halle-Attentäter für vermindert schuldfähig. Der Lebenslauf des Angeklagten Stephan B. sei „gekennzeichnet durch stetig zunehmende soziale Isolation“, sagte dessen Verteidiger Hans-Dieter Weber am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG). Die Fähigkeit des Umgangs mit anderen Menschen habe mit zunehmendem Alter abgenommen.

Weber verwies unter anderem auf fehlende Freundschaften und die Einzelhaft im Gefängnis „ohne jede Beschwerde“. Das Gericht möge sich fragen, „ob ihm ein ähnlicher Fall ohne krankhaften Befund bekannt ist“, sagte der Anwalt.

Die B. vorgeworfenen zwei Morde, die Volksverhetzung oder die Leugnung des Holocausts stellte die Vereidigung nicht in Abrede. Den Angriff auf die Synagoge in Halle wertet die Verteidigung im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft aber nicht als versuchten Mord. Weber sprach von einem unvollendeten Versuch.

Der Angeklagte habe „zu keinem Zeitpunkt die Absicht bestritten, dass er in die Synagoge eindringen wollte, um die Menschen dort zu töten“, sagte Weber. „Glücklicherweise konnte er das nicht realisieren.“ B. habe seinen Tatplan aber nicht umsetzen können. „Sein ursprünglicher Tatplan scheiterte bereits in dem Moment, als er vor verschlossener Tür stand.“

Nach dem Plädoyer ergriff der Angeklagte das letzte Wort. Für den 21. Dezember ist die Urteilsverkündung geplant. Die Bundesanwaltschaft forderte bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Die Ankläger wollen zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

B. werden in dem Prozess, der aus Sicherheits- und Platzgründen in Magdeburg stattfindet, zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Laut Anklage versuchte er am 9. Oktober vergangenen Jahres am jüdischen Feiertag Jom Kippur, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Später erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. (afp)



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