Arzt wegen Maskenattesten zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im Zuge der Maskenpflicht suchten zahlreiche Menschen nach Möglichkeiten, von der Maske befreit zu werden. Etliche Ärzte gerieten später wegen der Ausstellung angeblich „falscher Gesundheitszeugnisse“ in die Mühlen der Justiz. Gegen den Arzt Rolf Kron liegt nun ein Urteil vor.
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Um gesundheitlichen Schaden von Menschen abzuwenden, stellten etliche Ärzte sogenannte Maskenatteste aus. Viele von ihnen landeten vor Gericht.Foto: iStock
Von 3. Dezember 2023

Hausdurchsuchung, horrende Pfändungssummen, beschlagnahmte Patientendaten. Weil Rolf Kron, praktischer Arzt und Homöopath aus Kaufering, im Zuge der Corona-Krise Hilfe suchenden Menschen Maskenatteste ausgestellt hatte, geriet er ins Visier der Behörden. Am Ende fiel das Strafmaß milder aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Doch für ein Aufatmen ist es noch zu früh.

Wegen 112 Fällen, in denen Kron ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt haben soll, wurde er am 24. November vom Amtsgericht Landsberg laut „BR“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt – ausgesetzt auf Bewährung. Zudem wurde dem Mediziner eine Geldstrafe von 10.000 Euro auferlegt. Ferner hob das Gericht das gegen Kron verhängte Berufsverbot auf.

Mit seinem Urteil lag das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren Haft. Die Bewährung verdankt der 60-Jährige dem Umstand, dass er als „Ersttäter“ geführt wurde und in sozial geordneten Verhältnissen lebt.

Von 4.700 angeblichen Fällen führten 112 zum Urteil

Bis zum Schluss hatten die Unterstützer in dem überfüllten Gerichtssaal gehofft, dass Kron freigesprochen wird. Der Vorwurf von Blankoattesten, die seine Praxis an Hilfesuchende geschickt haben soll, schrumpfte laut „BR“ zunehmend. Es war in der Anklageschrift ursprünglich von 4.700 Fällen die Rede, so sprach der Staatsanwalt in seinem Plädoyer nur noch von 4.000, von denen im Urteil lediglich 112 Fälle übrig blieben.

Die Staatsanwaltschaft will sich mit dem Urteil jedoch nicht zufriedengeben. Wie am 1. Dezember bekannt wurde, hat die Anklagebehörde Rechtsmittel eingelegt.

Für Kron ist klar: „Ich musste so handeln, da ich sonst Patienten Schaden zugefügt beziehungsweise ihn nicht verhindert hätte.“

Ärzteverband fordert Generalamnestie für kritische Ärzte

Das Urteil ist insoweit brisant, als schon vor einem Jahr der ärztliche Berufsverband „Hippokratischer Eid“ eine „Generalamnestie für alle wegen Masken- oder Impfunfähigkeitsattesten verfolgten Ärzten“ forderte. Denn nach der ärztlichen Muster-Berufsordnung sind alle Ärzte verpflichtet, für sie erkennbaren Schaden von Patienten fernzuhalten – zu denen die Maskenpflicht nach Auffassung des Ärzteverbands eindeutig gehört.

„Ärzte müssen ihre Patienten schützen und dürfen sich nicht zu Handlangern des Staates machen“, stellte der Ärzteverband klar. Es sei „absurd“, dass Ärzte Razzien erhalten haben oder verurteilt wurden, die dieses Wissen zum Schutz ihrer Patienten, die Beschwerden hatten oder befürchteten, einsetzten.

Weiterhin forderte der Ärzteverband Hippokratischer Eid die Entlassung aller Staatsanwälte und Richter, die sich an der Verfolgung der Ärzte beteiligt haben – sei es durch den Erlass von Durchsuchungsbefehlen oder durch Verhängung von Haft- oder Geldstrafen.

Wie mehrere Ärzte und auch Rechtsanwälte gegenüber Epoch Times mitgeteilt haben, erfüllen Maskenatteste ihrer Ansicht nach gar nicht den Tatbestand des § 278 StGB und würden fälschlicherweise als „Gesundheitszeugnisse“ gewertet. Üblicherweise fallen unter den Begriff „Gesundheitszeugnisse“ ärztliche Gutachten, Flugtauglichkeitsuntersuchungen oder medizinische Zeugnisse, die zur Vorlage bei Behörden oder Versicherungen bestimmt sind. Bei den Maskenattesten hingegen ging um die Teilhabe am täglichen Leben wie Schulunterricht, das Fahren mit Bus und Bahn oder Einkaufen.

Bereits im März 2021 zeigte sich der inzwischen verstorbene renommierte Pathologe Dr. Arne Burkhardt aufgrund der Maskenpflicht alarmiert. In seinem Papier „Die Maske: ‚Devil in Disguise‘ – heimlicher Pandemie-Treiber?“ warnte er vor Aspergillose, einer durch Pilzinfektion der Bronchien und Lungen ausgelöste Krankheit. Das Krankheitsbild wurde ebenso wie bakterielle Bronchopneumonien auch bei obduzierten „Corona-Toten“ festgestellt.

Für Burkhardt stand schon damals fest, dass die Maske „ein ganz wesentlicher Faktor für weitere Lungeninfektionen“ ist. Diskutiert wurde dieser Aspekt in der breiten Öffentlichkeit nicht. Inzwischen gibt es zwar Studien über die nachteiligen Effekte von Masken, trotzdem bestehen einige Einrichtungen seit Kurzem wieder darauf, dass Angestellte, Besucher und Patienten solche tragen.

 



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