Corona-Déjà-vu: Wo die Maskenpflicht wieder gilt – per Hausrecht

Mit Beginn der Grippesaison haben in Deutschland einige Kliniken die Maskenpflicht verhängt und Besuchseinschränkungen eingeführt. Als Erklärung dafür werden „steigende Corona-Infektionszahlen“ aufgeführt. Erneut Anlass für Gesundheitsminister Karl Lauterbach, über Vorteile von Masken- und mRNA-Injektionen zu sprechen.
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Die gesetzliche Grundlage entfiel im April 2023, dennoch kann eine Pflicht zum Maskentragen durch das individuelle Hausrecht vorgeschrieben werden.Foto: iStock/Drazen Zigic
Von 23. November 2023

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Immer mehr Nachrichten machen die Runde, dass Krankenhäuser, Arztpraxen und Altenheime in ganz Deutschland wieder eine Maskenpflicht und weitere Einschränkungen wie in der Corona-Zeit einführen. Sie machen dabei von ihrem Hausrecht gebraucht, denn seit dem 7. April dieses Jahres ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Maßnahmen ausgelaufen.

So verhängte etwa das Universitätsklinikum Tübingen seit Montag eine Maskenpflicht für Besucher, ambulante Patienten und Mitarbeiter. Maskenpflicht auch für alle Patienten und Besucher in der Uniklinik Marburg. Hier werden zusätzlich die Besuchsmöglichkeiten beschränkt: Jeder Patient darf pro Tag nur noch von einer Person und nur für eine Stunde besucht werden.

Kliniken in Hessen: FFP2-Masken und Besucherstopp

Die „FAZ“ listet gleich für Hessen eine ganze Reihe von mit verhängten Maßnahmen betroffenen Häusern auf: So gilt für das Klinikum Frankfurt Höchst schon seit 20. Oktober wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, gleichsam für Besucher und Mitarbeiter.

Im Universitätsklinikum Frankfurt gilt seit Mitte Oktober die generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Maskentragen wird auch im Klinikum Fulda für Besucher oder Patienten empfohlen. Die Universitätsklinik Gießen verpflichtet Patienten mit bestätigter Corona-Infektion, Influenza oder RS-Virus zu FFP2. Die Universitätsmedizin Mainz verbleibt aktuell ohne generelle Maskenpflicht, aber Patientenbesuch wird nur von maximal zwei Personen gleichzeitig gestattet. Das Sana Klinikum Offenbach erlaubt neben der Maskenempfehlung pro Patient nur einen Besucher am Tag.

Verschärfung ganz ohne Not

Das hessische Sozialministerium sieht allerdings hinsichtlich der aktuellen Infektionslage keinen Anlass, die Hygienemaßnahmen zu verschärfen. Zumal dafür der Rechtsrahmen auf Bundesebene fehle. Eine gesetzliche Handhabe liegt dafür nicht vor.

Die Kliniken haben also von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und ohne gesetzlichen Rahmen Regelungen und Vorschriften beschlossen. Quasi entscheidet jede Einrichtung nach Gutdünken, sei es die Maskenpflicht betreffend oder die beginnende Isolierung der Patienten durch Einschränkung der erlaubten Besucheranzahl.

Die „FAZ“ bietet als Erklärung für die neuen Regelungen unter anderem: „die Meldungen aus dem privaten Umfeld über Covid-Infektionen häufen sich“ oder auch: Kliniken würden melden, „mehr Corona-Patienten als noch zum Ende der Sommerferien behandeln zu müssen“. Zudem würde aus den Wochenberichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza, angeschlossen an das Robert Koch-Institut, hervorgehen, dass der Anteil der durch Corona-Viren verursachten und teilweise schweren Atemwegserkrankungen „nach einem Anstieg Ende Oktober mit mehr als zwanzig Prozent im November auf einem konstant hohen Niveau“ liege.

RKI: SARS-CoV-2 niedriger als im Vorjahreszeitraum

Beim Blick in genau diesen Bericht des RKI für die aktuelle Woche (KW 46) (hier nachzulesen), wo COVID inzwischen unter der „Aktivität akuter respiratorischer Erkrankungen (ARE)“zusammengefasst ist, steht da konkret: „Die Zahl schwerer Atemwegserkrankungen verursacht durch SARS-CoV-2 bleibt weiterhin im Verhältnis niedriger als letztes Jahr im gleichen Zeitraum.“ Und weiter, „unter den in der 46. KW wegen einer schweren Atemwegserkrankung hospitalisierten Patientinnen und Patienten ist der Anteil der COVID-19-Diagnosen auf 24 % gesunken.“

Auch regionale Zeitungen haben schon eigene Corona-News-Rubriken aufgesetzt, so im Landkreis Wolfenbüttel, inklusive Corona-Prognose für den Herbst, die da folgendermaßen angetextet wird: „[…] doch auch ohne offiziellen Notstand spitzt sich die Corona-Situation in Deutschland wieder zu, Infektionszahlen schnellen in die Höhe. Bringt der Herbst ein COVID-19-Comeback?“ Dann werden die aktuellen Daten vermeldet: „Für den Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen wurden im Vergleich zum Vortag am Mittwoch, dem 22.11.2023, über das Robert Koch-Institut keine Neuinfektionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. In den letzten 7 Tagen wurden im Landkreis Wolfenbüttel 37 Fälle registriert.“

Einschätzung des Gesundheitsministers

Auch wenn die Medienpräsenz des mutmaßlichen, zukünftigen Corona-Geschehens für die anberaumte Grippesaison bereits zunimmt, befindet Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einem aktuellen Tweet auf X (ehemals Twitter): Prof. Karl Lauterbach @Karl_Lauterbach:

„Die Impfungen gegen Corona und Grippe werden viel zu wenig wahrgenommen. Es könnten tausende Menschenleben gerettet werden. Wenn in Kliniken jetzt Masken getragen werden, ist das die Entscheidung der Klinikleitung. Diese gilt es zu respektieren.“

Dieser Post von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, mit welchem er einen „Spiegel“-Artikel und dessen Titelbild mit der plakativen Aufforderung „Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz!“ teilte, bekam über 1.000 zustimmende Herzchen bei fast 300.000 Aufrufen, dafür aber umso mehr Kommentare innerhalb von einer Woche. Beim Durchforsten der über 2.300 Kommentare sind wenige der Zustimmung zu finden.

Den überwiegenden Teil der über 2.300 Kommentare könnte man gemeinhin als Kritik oder auch als sogenannten „Shitstorm“ bezeichnen, bei dem Unwille, oft auch am Gesundheitsminister persönlich, geäußert wird. Zugleich gibt es vermehrt Rufe nach Aufarbeitung der Corona-Krise. Auch Rückfragen bezüglich Lauterbachs Aussagen gibt es, wie bei Christian Conrad@RA_Conrad:

„‚Es könnten tausende Menschenleben gerettet werden.‘ Worauf basiert diese Annahme, dass demnächst offenbar tausende Menschen nicht mehr gerettet werden können, weil es zu wenige Impfungen gibt? Machen Sie Politik mit #Angst? 🤔“

Aber auch gleich vielfach wird das Ende von Corona ausgerufen, hier ein Beispiel von @der_alex12:

„Es hat schon seine Gründe, warum die Corona-Impfung keiner mehr wahrnimmt. Sie haben in vielerlei Hinsicht gelogen in der Vergangenheit. Verschwiegene schwere Nebenwirkungen, kein Fremdschutz, kein Schutz vor Infektion. Corona ist vorbei Herr Lauterbach.“

Der Kanal „Harald Schmidt (Dirty Harry) – Original Parody“ bekam mit 3.900 Herzchen fast viermal so viel Zustimmung zu seiner satirischen Antwort wie Karl Lauterbach zu seinem Original-Post:@DirtyHarry_tv: „Ich würde mich ja impfen lassen, aber eine Bratwurst ist mir zu wenig. Für eine sofortige Auflösung der Bundesregierung, also bis 20.11.2023 um 23:59 Uhr, wäre ich bereit mein Leben durch eine COVID-Impfung zu riskieren.“

„… eine der größten Lügen der Pandemie“

Aber auch kritische Stimmen der Pandemiezeit, wie Dr. Friedrich Pürner, ehemaliger Gesundheitsamtsleiter und Buchautor („Diagnose Pan(ik)demie“) reagieren. Pürner bezeichnete schon Lauterbachs frühere Impfkampagnen als ein „Desaster“ und veröffentlichte im Oktober 2022 auf Twitter, dass „der solidarische Appell sich impfen zu lassen, um seine Liebsten und die Gesellschaft zu schützen […] eine der größten Lügen seit der Pandemie“ sei.

Auf den aktuellen Post von Karl Lauterbach veröffentlichte der Ex-Amtsleiter aus Aichach folgendes Replay auf X (vormals Twitter): @DrPuerner: „Wie viele Menschen müssen geimpft werden, um einen Todesfall zu verhindern? Das können Sie nicht sagen. Sie wissen es nicht. Ihre Aussage, dass „tausende Menschenleben gerettet werden“ können, ist damit nur eine x-beliebige Vermutung. Sie rühren hier lediglich die Werbetrommel.“

„Lauterbachs Lieblingsaccessoire“

Unter der Überschrift „Lauterbachs Lieblingsaccessoire kehrt zurück“ schreibt der Epidemiologe und Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen in einem Gastbeitrag bei „Tichys Einblick“:

„Herbst und Winter bedeuten Erkältungszeit. Zeit für Lauterbach, endlich wieder die Alarmglocken schrillen zu lassen. Lauterbach könne seine Aussage, dass durch Impfungen ‚tausende Menschenleben‘ gerettet werden könnten, kann er nicht belegen, denn diese entspringt lediglich seiner persönlichen Meinung.“

Und weiter: „Nach Lauterbach ist es zu respektieren, wenn die Kliniken sich dafür entscheiden, dass wieder Masken zu tragen sind. Da hat er recht. Das Hausrecht entspringt dem Privatrecht. […] Der Respekt, den Lauterbach einfordert, darf jedoch keine Einbahnstraße sein. Entschließt sich ein Hausrechtsinhaber, dass Masken für Besucher nicht notwendig sind, so ist auch dies zu respektieren.“

Allgemeine Maskenpflicht „grober fachlicher Unfug“

„Dass das Tragen von Masken durch die Allgemeinbevölkerung ohne Evidenz ist, davon möchte Lauterbach nichts wissen.“ Eine allgemeine Maskenpflicht für alle Mitarbeiter und Besucher eines Krankenhauses sei „grober fachlicher Unfug“. In dem von Karl Lauterbach geteilten „Spiegel“-Artikel werde Professor Hendrik Streeck, ein „bekanntermaßen exzellenter Wissenschaftler und Experte auf dem Gebiet der Virologie“, mit dem Attribut „umstritten“ verunglimpft und als Vertreter einer Mindermeinung dargestellt. Dabei sei es unstrittig, dass Streeck ein „weitaus bedeutenderer Wissenschaftler“ sei als Lauterbach, der genau genommen gar kein Wissenschaftler, sondern Politiker sei.

Der „Spiegel“ schrieb: „Der umstrittene Virologe Hendrik Streeck bezeichnete die Beschränkungen gegenüber der ‚Welt am Sonntag‘ als übertrieben. Eine kurzzeitige Maskenpflicht für Risikobereiche, etwa die Krebsstation, könne zwar sinnvoll sein. ‚Es ist allerdings fraglich, ob pauschal für die gesamte Klinik eine Maskenpflicht verhängt werden sollte‘, sagte Streeck der Zeitung. Auch die Beschränkungen bei Besuchszeiten seien nicht mehr angemessen.“



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