Impfopfer stirbt im laufenden Prozess – laut Anwalt kein Einzelfall

Es ist nicht das erste Mal, dass eine durch eine COVID-19-Impfung Geschädigte stirbt, während der auf Impfopfer spezialisierte Anwalt Tobias Ulbrich ihre Ansprüche geltend macht. Doch dieses Mal soll der Prozess im Namen der Erben fortgesetzt werden.
Titelbild
Die Prozesse zu Impfschäden sind oft langwierig. Manchmal enden sie vorzeitig durch den Tod der Geschädigten.Foto: iStock
Von 14. August 2023

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

In einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Essen sollte am 16. September 2023 die erste mündliche Verhandlung zu einem sogenannten Impfschadensfall verhandelt werden. Der Termin wird nun vorerst nicht stattfinden, teilte der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich über die sozialen Medien mit.

Die Klägerin sei am 1. August gestorben – nach Auffassung ihres Anwalts aufgrund der mit der Impfung einhergehenden Verletzung. „Leider wurden wir als Anwälte erst informiert, als der Leichnam nicht obduziert bereits eingeäschert war“, so Ulbrich weiter.

„Insgesamt sind damit bereits acht Mandanten im Laufe der Geltendmachung ihrer Ansprüche in unserer Kanzlei verstorben“, berichtet der Anwalt, der rund 1.400 Verfahren für Impfgeschädigte betreut und 250 Klagen eingereicht hat. Häufig würden die Erben bei Versterben der Mandantschaft das Verfahren nicht fortsetzen.

Im vorliegenden Fall jedoch hätten alle Erben erklärt, das gerichtliche Verfahren weiterzubetreiben, und wollen auch eigene Ansprüche geltend machen. Hierzu müsse das Verfahren aber erst einmal auf die Erben umgestellt und deren Anspruchsberechtigung dargelegt werden. Der Prozess wird sich also weiter hinziehen.

Staat übernimmt Anwaltskosten für Pharmakonzerne

Während Impfgeschädigte ihre Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen, springt für die gesamten Kosten des Impfherstellers die Bundesrepublik Deutschland ein. Das geht laut Ulbrich aus dem APA-Vertrag mit der BioNTech Manufacturing GmbH hervor.

„Unbekannt dabei ist der Grad der Zusammenarbeit, dass die Bundesrepublik Deutschland vertraglich schuldet, bei den Klageabweisungsbemühungen aktiv Partei für BioNTech zu ergreifen“, erklärt der Anwalt.

Das komme eine Vereinbarung gleich, jedweden Schaden von BioNTech fernzuhalten. Über die Zahlung der Anwaltskosten und den Austausch von Informationen erhalte die Bundesrepublik Deutschland außerdem einen Überblick über laufende außergerichtliche und gerichtliche Verfahren von Impfgeschädigten und könnte dadurch die Verfahren mit steuern, kritisiert Ulbrich.

Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz

Auch an der Unabhängigkeit der Justiz hegt der Anwalt Zweifel. Im Artikel 97 Grundgesetz heißt es: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ In der Vorschrift sei aber nicht festgehalten, dass auch die Unabhängigkeit der Justizverwaltung gegeben sein müsse. Nach wie vor sei die Justizverwaltung ein Teil der Exekutivverwaltung „und damit natürlich nicht unabhängig“.

Nicht umsonst handelt es sich bei der Leitung von Gerichten um politisch besetzte Posten“, so Ulbrich.

Das bekannteste Beispiel hierfür ist Stephan Harbarth, seit 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und damit des höchsten Gerichts Deutschland. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch Präsidenten und Vizepräsidenten bestimmen.

Von 2009 bis 2018 war Harbarth selbst Abgeordneter des Deutschen Bundestages und hatte zuletzt die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion inne. Nach einem geheimen Treffen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Juni 2021 geriet das Bundesverfassungsgericht in Kritik. Gegen Harbarth wurde ein Befangenheitsantrag im Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse gestellt, der jedoch zurückgewiesen wurde.

Die Gerichtsverwaltung der Bundesländer sei hingegen dem jeweiligen Justizministerium untergeordnet, erklärt Ulbrich weiter. Die entsprechenden Minister seien in ihrer Funktion nicht nur Abgeordnete, sondern auch faktisch „Chef der Judikative“. Insoweit spricht der Anwalt von einer „Gewaltendurchbrechung in beide Richtungen“.

Schließlich obliege der Justizverwaltung die Bestimmung des Dienstortes und auch die Fragestellung der Abordnung oder Umsetzung an einen anderen Dienstort. „Wenn also keine direkte Einwirkungsmöglichkeit der Exekutive auf die Entscheidung des Richters besteht, so kann einem Richter, der unliebsame Entscheidungen trifft oder gern gesehene Entscheidungen treffen soll, über die dienstrechtliche Schiene im Rahmen der Exekutivverwaltung Beine gemacht werden“, schildert der Anwalt.

„Je größer ein Flächenland, desto unangenehmer kann ein Ortswechsel von der örtlichen Distanz her ausfallen und umso angenehmer kann das Nachdenken über einen Schritt die Karriereleiter hinauf ausfallen.“



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion