Scheeßel: Waffenbehörde nicht über Anzeige gegen Täter informiert

Wenige Tage bevor am vergangenen Wochenende im niedersächsischen Scheeßel vier Menschen erschossen wurden, hat die Ex-Partnerin des mutmaßlichen Täters offenbar Anzeige wegen Bedrohung gegen diesen gestellt. Doch die Polizei soll diese Anzeigen nach Angaben des Landkreises Rotenburg nicht an die zuständige Waffenbehörde gemeldet haben, wie das Nachrichtenportal „t-online“ am Dienstag berichtet.
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Polizeiauto.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. März 2024

„In den Unterlagen finden sich keinerlei Hinweise auf eine mögliche Bedrohung durch den Täter, eine Strafanzeige von Seiten der Polizei liegt dem Landkreis nicht vor“, antwortete eine Sprecherin des Kreises, der für die Waffenbehörde zuständig ist, dem Nachrichtenportal auf Anfrage. Hätte diese Warnung vorgelegen, hätte die Waffenbehörde laut Paragraf 41 des Waffengesetzes dem späteren mutmaßlichen Täter die Waffen wegnehmen können.

Warum die Polizei die Anzeige offenbar nicht weitergegeben hat, ist unklar. Die Polizei im Kreis Rotenburg habe nicht auf eine Anfrage geantwortet, heißt es im Bericht von „t-online“. (dts)



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