Booster-Impfung nach vier Wochen? NRW will es möglich machen

In NRW können Menschen demnächst wohl schon einen Monat nach der zweiten Corona-Impfung eine dritte Spritze bekommen. Ist das sinnvoll? Immunologen haben dazu eine ganz klare Meinung.
Corona-Booster-Impfung
Corona-Booster-Impfung. (Symbolbild)Foto: iStock
Epoch Times14. Dezember 2021

Eine Booster-Impfung schon nach vier Wochen macht aus Sicht von Immunologen wenig Sinn. In Nordrhein-Westfalen ist eine dritte Corona-Impfung nach einem Erlass der Landesregierung künftig wohl bereits nach einem Monat möglich. Manche Politiker fordern bereits, diesen Weg auszuweiten.

Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie sieht das kritisch: Vier Wochen nach der Zweitimpfung seien bestimmte immunologische Prozesse noch nicht abgeschlossen. Der Booster wirke dann viel schlechter.

„Die Politik hat hier zwei Dinge vermischt, die nicht vermischt werden dürfen“, sagte Prof. Carsten Watzl (Dortmund), Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, der Deutschen Presse-Agentur.

Das eine ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, manche Menschen schon nach vier Wochen zu boostern. „Das bezieht sich aber nur auf Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die auf die ersten beiden Impfungen nicht oder kaum reagiert haben“, erklärte der Immunologe. „Mit der dritten Impfung wird deren Immunität nicht geboostert – ich muss sie erst einmal herstellen.“

„Bei allen anderen – und das ist die Mehrheit – möchte ich mit der dritten Impfung eine Verstärkung der Immunität erreichen“, sagte Watzl. „Dafür müssen bestimmte Prozesse erst abgeschlossen sein.“ Aus immunologischer Sicht seien vier Monate das Minimum, sagte Watzl.

Lauterbach gegen Auffrischungsimpfung nach vier Wochen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rief unterdessen die Länder zu einer einheitlichen Linie bei den Booster-Impfungen auf. Nötig seien „evidenzbasierte“ und einheitliche Regeln. Skeptisch bewertete er in diesem Zusammenhang den Vorstoß Nordrhein-Westfalens zu einer Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen. Er kenne keine Literatur, in der das befürwortet werde, sagte der Minister. Im Gespräch sei eine Frist von vier Monaten.

Der Chef des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken, bezeichnete die Vier-Wochen-Frist ebenfalls als zu kurz. Zwar mache eine Verkürzung auf vier bis fünf Monate Sinn, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Die in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen vier Wochen seien aber „schon aus medizinischer Sicht bedenklich, wenn es keinen konkreten Anlass dafür gibt“.

Streit über das „Boosterprivileg“

Auch bei der Frage, ob Menschen mit Auffrischungsimpfung von der Testpflicht befreit werden sollen, herrscht gespaltene Meinungen. „Es ist verfrüht, Menschen mit Booster-Impfung von der Testpflicht zu befreien“, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD), Ute Teichert, der Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. „Es wäre klüger, abzuwarten, wie sich die Pandemie in den kommenden Wochen entwickelt.“

Auch die Linke im Bundestag lehnte einen Wegfall der Testpflicht für Menschen mit einer Booster-Impfung ab. Es sei richtig, Anreize für das Impfen zu schaffen, sagte Fraktionschefin Amira Mohamed Ali am Dienstag in Berlin, aber „der falsche Weg ist, Anreize dafür zu schaffen, dass man sich nicht testen lässt.“

Dies erhöhe nur die Unsicherheit und das Infektionsrisiko dort, wo Tests auch für Geimpfte bisher vorgeschrieben sind. Als Beispiel nannte Mohamed Ali Krankenhäuser. „Wir wissen, dass auch Geboosterte sich infizieren und damit das Virus verbreiten können“, gab sie zu bedenken. Daher wäre es eher wichtig, „dass das Testen einfacher wird“, verlangte die Linken-Politikerin

Inzwischen haben sich Bund und Länder bereits darauf geeinigt, „dass Personen mit erhaltener Auffrischimpfung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung zu befreien sind.“

Lauterbach verteidigte diesen Vorstoß. „Der Verzicht auf die Testung von Geboosterten macht epidemiologisch Sinn“, sagte Lauterbach. Mit Auffrischungsimpfung habe man nur noch ein „geringes Risiko“, sich zu infizieren, und ein „noch geringeres Risiko“, sich so zu infizieren, dass man für andere ansteckend sei. „Somit ist das ein hohes Sicherheitsniveau.“

Für medizinische Einrichtungen sei das Restrisiko aber nicht zu tragen – also solle eine solche Befreiung von der Testpflicht nicht für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser gelten. Der Vorteil einer Befreiung sei, dass die Booster-Impfung dann noch attraktiver werde.

Stellungnahme zur Omikron-Variante noch vor Weihnachten

Des Weiteren erwartet Lauterbach eine Stellungnahme des neuen Corona-Expertenrats zur neuen Virusvariante Omikron noch vor Weihnachten.

„Das wird die Grundlage wichtiger Entscheidungen sein, die wir in Bezug auf Omikron zu treffen haben“, sagte Lauterbach nach der ersten Beratung des Gremiums am Dienstag in Berlin. Das Gremium werde sich voraussichtlich schon am Freitag erneut zusammenfinden, um über das Thema Omikron zu beraten.

Mit Blick auf mögliche weitere Einschränkungen an den Festtagen hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag gesagt, man wolle zunächst wissenschaftliche Expertise einholen und schauen, ob die Maßnahmen ausreichten.

Notfalls würden kurzfristig auch weitere Entscheidungen auf die Tagesordnung kommen. An der Auftaktsitzung des Expertenrats nahmen seitens der Regierung laut Lauterbach er selbst, Scholz und Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt teil. (dpa/afp/dts/dl)



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