Verband der Zahnärzte lehnt Praxisschließungen ab – Gesetzlicher Versorgungsauftrag hat Vorrang

Die Chefs der Zahnarztverbände haben auf den gesetzlichen Versorgungsauftrag hingewiesen und Schließungen abgelehnt. Sie wiesen darauf hin, dass die Berufsverbände nicht zur allgemeinen Schließung von Praxen befugt sind. Infizierte Patienten sollen an die Universitätskliniken überwiesen werden.
Titelbild
Beim Zahnarzt (Symbolbild).Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times23. März 2020

Nach Forderungen von Zahnärzten, die Praxen generell zu schließen und allenfalls einen Notdienst einzurichten, haben die obersten Zahnarztverbände ihre Kollegen zurechtgewiesen. „Die Menschen in unserer Gesellschaft werden uns Zahnärzte ganz genau beobachten und sich ein Bild davon machen, wie wir uns in der Krise verhalten“, heißt es in einem Schreiben der Chefs von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Zahnärztekammer, Wolfgang Eßer und Peter Engel, an die Zahnärzteschaft, über welches das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben) berichtet. Beide erinnerten daran, dass Zahnärzte mit Kassenzulassung im Rahmen des sogenannten Versorgungsauftrags nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet seien, gesetzlich Versicherte zu behandeln.

„Bei Verletzungen würde das allgemeine Sanktionsinstrumentarium der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen greifen“, wurde in einem weiteren Schreiben gewarnt. „In dieser für uns alle extrem schwierigen Zeit fordern wir Sie eindringlich nicht nur als Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere als Kolleginnen und Kollegen auf, mit den Menschen in unserer Gesellschaft, mit unseren Patientinnen und Patienten und auch untereinander Solidarität zu zeigen“, so Eßer und Engel.

„Wir appellieren an Sie, Ihrer Verpflichtung, den Menschen zu helfen, gerade in Zeiten einer großen gesundheitlichen Krise durch vorbildliches ärztliches Handeln nachzukommen. Vergessen wir bei allen nachvollziehbaren Nöten nicht, dass wir nicht die einzigen sind, die vor größte Probleme und Herausforderungen gestellt sind.“

Verband darf keine Schließungen anordnen

Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass nicht sie selbst, sondern nur Behörden befugt seien, Praxisschließungen oder eine Notversorgung anzuordnen. Offenbar waren die Verbände selbst Anfeindungen aus der Zahnärzteschaft ausgesetzt. Denn sie schreiben weiter: „Beschimpfungen, Nörgeleien und Besserwisserei sollten im Umgang miteinander und gegenüber Verantwortlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Berufsorganisationen genauso wie das Schüren von Unsicherheit und Panikmache in der Kollegenschaft verpönt sein und keinen Platz haben.“

Infizierte an Kliniken mit erweiterten Schutzmöglichkeiten überweisen

Zur Frage, wie die Zahnärzte ihren Praxisbetrieb organisieren sollen, hieß es, nicht erforderliche Behandlungen sollten nicht mehr durchgeführt und die Hygienevorschriften sowie das Infektionsschutzgesetz penibel eingehalten werden, um die Menschen genauso wie Personal bestmöglich vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Infizierten oder unter Quarantäne gestellten Patienten sollten sich in einem Notfall zunächst telefonisch an den Hauszahnarzt wenden. Eine Behandlung solle dann aber in einer der bundesweit 160 Universitäts-Zahnkliniken, in Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung oder in Klinken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich erfolgen. (dts)

 



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