Geflohener Vergewaltiger in Schleswig-Holstein gefasst

Der Mann gilt als gefährlich und kam deshalb in Sicherungsverwahrung. Bei einem Ausgang gelang ihm die Flucht. Nun ist er gefasst.
Der aus der Berliner JVA Tegel geflohene verurteilte Vergewaltiger ist gefasst worden.
Der aus der Berliner JVA Tegel geflohene verurteilte Vergewaltiger ist gefasst worden.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times10. Februar 2024

Die Polizei hat den geflohenen Straftäter aus Berlin in Schleswig-Holstein gefasst. Das teilte ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung der Deutsche Presse-Agentur auf Anfrage mit. Der 54-Jährige sei am Freitagabend im Kreis Dithmarschen gestellt worden. Die Polizei hatte seit Dienstagabend nach dem verurteilten Vergewaltiger gesucht. Er hatte einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der Häftling saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein.

Der Mann war 2004 vom Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dabei wurde nach Angaben der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Vergewaltigung von 2001 einbezogen. Nach Justizangaben saß der Mann zunächst in Brandenburg in Haft. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, kam er dann in Sicherungsverwahrung. Dort saß er seit 2011 ein, 2019 wurde der Mann nach Berlin in die Sicherungsverwahrung der Haftanstalt Tegel überstellt.

Seit 2021 wurden dem Straftäter laut Berliner Justizverwaltung Ausgänge gewährt. Dazu seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Dem 54-Jährigen wurden nach Justizangaben zahlreiche solcher Ausgänge gewährt – ohne, dass es Beanstandungen gegeben hätte.

Nun kündigte die Senatsjustizverwaltung an, den aktuellen Fall zum Anlass zu nehmen, um das Verfahren der Lockerungen für Sicherungsverwahrte zu überprüfen. (dpa)



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