Zugang zu Frauenhäusern für prügelnde Männer – Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes

In Madrid haben sechs Männer das Selbstbestimmungsgesetz genutzt, um sich als Frauen zu deklarieren – nachdem sie von ihren Partnerinnen wegen häuslicher Gewalt angezeigt worden waren. Zwei davon verlangen, im gleichen Frauenhaus aufgenommen zu werden wie ihre Frauen und Kinder. In Deutschland steht ein ähnliches Gesetz vor der Verabschiedung.
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Wer ist Frau und wer ist Mann?Foto: iStock
Von 10. April 2024

Jede Frau hat die Möglichkeit, in ein Frauenhaus zu flüchten, um sich und ihre Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Jede Frau, das ist in Spanien jeder Mensch, der sich in der Gemeinde als Frau registrieren lässt. Voraussetzungen gibt es dafür keine – weder Penis noch Vollbart noch Gerichtsakten können Männer davon abhalten, sich als Frauen einzutragen.

Nun hat die Familienbeauftragte der Region Madrid, Ana Dávila-Ponce de León, in einem Brief die Ministerin für Gleichstellung, Ana Redondo García, um detaillierte Anweisungen zum Umgang mit dieser Situation gebeten. Der Brief wurde in der Tageszeitung „El Mundo“ abgedruckt.

Prügelnde Männer lassen sich als Frauen registrieren

Sechs Männer, die von ihren Partnerinnen wegen häuslicher Gewalt angezeigt worden waren, haben sich in den letzten Monaten in Madrid als Frauen eingetragen. Drei dieser Männer haben sich mittlerweile selbst als Opfer von Gewalt gegen Frauen registrieren lassen. Sie verlangen den gleichen Schutz und Rechtsbeistand wie ihre Partnerinnen. Zwei wollen in das gleiche Frauenhaus aufgenommen werden, in dem ihre Frauen untergebracht sind.

„El Mundo“ schildert in dem Artikel die sechs Fälle und auch einen Fall, bei dem sich der Mann schon vor der Tat als Frau registrieren ließ. Das Opfer hat ihren Mann angezeigt, nachdem er sie unter Drogen gesetzt und vor den Augen der Tochter vergewaltigt hatte. In diesem Fall kann das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtergewalt (Ley de Violencia de Género) nicht mehr angewendet werden – denn nun hat ja eine Frau eine andere Frau attackiert.

Der Täter kann noch immer wegen Vergewaltigung verklagt werden, denn der Tatbestand ist laut spanischem Strafgesetz bei gewaltsamer Penetration erfüllt – auch wenn der Penis nunmehr einer offiziellen Frau zu eigen ist. Aber alle im Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtergewalt eingeführten Hilfen wie psychologischen Beistand oder Rechtshilfen kommen nicht mehr zur Anwendung.

Frauenhäuser sind verpflichtet, auch biologische Männer aufzunehmen – sofern diese sich zu Frauen erklärt haben

Wie in vielen anderen Ländern auch müssen Frauenhäuser in Spanien mittlerweile auch biologische Männer aufnehmen, die sich als Frauen fühlen. Denn diese werden durch ihre einseitige Willenserklärung zu Frauen – jedenfalls vor dem Gesetz.

Frauenhäuser, die nur biologisch weibliche Menschen aufnehmen wollen, verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgesetz und können ihre Finanzzuweisungen verlieren. Bislang haben die beiden Frauenhäuser nach Angabe der Familienbeauftragten noch nicht auf die Anfragen der angeklagten Täter reagiert.

In ihrem Brief stellt die Familienbeauftragte dar, dass es sowohl die betroffenen Frauen als auch die Frauenhausmitarbeiterinnen in Gefahr bringen würde, wenn männliche Aggressoren in der gleichen Notunterkunft untergebracht werden wie ihre Opfer. Es würde das gesamte Schutzsystem ad absurdum führen, wenn prügelnde Männer Zugang zu Frauenhäusern bekämen.

Gleichzeitig legt sie dar, dass es nach dem Gesetz verboten ist, gegenüber Transfrauen (das sind Männer, die sich als Frauen registriert haben) zu diskriminieren. Das heißt, dass die Frauenhäuser verpflichtet sind, Transfrauen aufzunehmen, wenn diese behaupten, Opfer von häuslicher Gewalt geworden zu sein.

Abwägung: Weibliche Gewaltopfer schützen oder transidentifizierten Männern volle Frauenrechte einräumen?

Nun bittet die Familienbeauftragte um Anweisungen, wie sie mit diesen Fällen umgehen soll, damit die Region Madrid sowohl die Gewaltopfer schützen als auch das Gleichbehandlungsgesetz einhalten kann.

Und sie hat den Brief öffentlich gemacht, denn es ist klar: Entweder die Regierung spricht sich für den Schutz der Frauen aus – und verletzt damit ihr eigenes Gesetz. Oder sie pocht auf ihr Gleichbehandlungsgesetz und erklärt damit öffentlich, dass der Schutz von Frauen und Kindern vor Prüglern und Vergewaltigern weniger wichtig ist, als dass jeder Mann als Frau gelten kann, wenn er das gerne möchte.

Egal wie, die Regierung kann aus dieser Geschichte nur als Verliererin herausgehen: Liefert sie die Gewaltopfer ihren Peinigern aus, zieht sie einen Sturm der öffentlichen Empörung auf sich. Oder sie macht publik, dass ihr mit viel Pathos vorgetragenes Credo, wonach Transfrauen ganz normale Frauen seien, nicht haltbar ist. Vermutlich wird sich die Regierung schlichtweg gar nicht äußern.

Das spanische Selbstbestimmungsgesetz ist erst seit einem Jahr in Kraft. Seitdem kommen immer wieder Schwierigkeiten zutage, zuletzt die Geschichte eines männlichen Soldaten aus Sevilla, der nach seinem offiziellen Geschlechtswechsel darauf besteht, gemeinsam mit Soldatinnen im Gemeinschaftsraum zu duschen.

Allein zu duschen, lehnt er als diskriminierend ab. Die Rechtslage ist klar: Man kann eine Frau nicht willkürlich aus der Gemeinschaftsdusche ausschließen. Und vor dem Gesetz ist dieser Mann eine Frau – Vollbart, Penis und Hoden inklusive. Das Militär hat keine Handhabe, dem Mann die Frauendusche zu verwehren. Und die Soldatinnen machen sich eines Rechtsbruchs schuldig, wenn sie sich weigern, mit dieser neuernannten Frau zu duschen.

Deutschland vor Verabschiedung eines ähnlichen Gesetzes

In Deutschland steht das Selbstbestimmungsgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag. Viele Menschen glauben, in diesem Gesetz gehe es darum, Transmenschen eine rechtliche Anerkennung zu verschaffen. Doch genau darum geht es nicht.

Schon heute können Menschen ihr offizielles Geschlecht wechseln und dürfen deswegen nicht diskriminiert werden. Die große Änderung für Erwachsene ist, dass sie keine Gutachten über die Ernsthaftigkeit ihres Wunsches mehr vorlegen müssen.

Laut Daten des Bundesfamilienministeriums, veröffentlicht auf deren Regenbogenportal, fallen weniger als 1 Prozent der Gutachten negativ aus. Jeder, der wirklich unter seinem biologischen Geschlecht leidet, kann auch heute schon den Geschlechtseintrag wechseln.

Das neue Gesetz hilft vor allem denen, bei denen jeder noch so transfreundliche Gutachter die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde: Päderasten, verurteilten Sexualstraftätern, angeklagten Prüglern.

Sie alle könnten dann ohne Hürden ihren Geschlechtseintrag wechseln und hätten fortan nicht nur die Möglichkeit, sondern das verbriefte Recht, sich in Frauenduschen vor Mädchen zu entblößen.

Wie die Frauenrechtlerin Ana Pollán auf Twitter äußerte: Das passiert, wenn intellektuelle Vollidioten Gesetze erlassen. Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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