AfD-Kommunalpolitikerin wegen Volksverhetzung verurteilt – Revision angekündigt

Die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser ist wegen eines migrationskritischen Facebook-Eintrags aus dem Jahr 2021 in zweiter Instanz der Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Sie soll 6.000 Euro Strafe zahlen. Kaiser will das nicht akzeptieren. Auch Elon Musk wundert sich.
Die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser arbeitete früher als Model.
Die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser.Foto: Pressefoto/Filmkunstkollektiv
Von 7. Mai 2024

Das Landgericht Verden an der Aller in Niedersachsen hat am 6. Mai 2024 ein Urteil bestätigt, nach dem sich die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser der Volksverhetzung schuldig gemacht haben soll (Az: 5 NBs 197/23).

Mehreren Medienberichten zufolge verurteilte Richter Heiko Halbfas Kaiser am Ende der Berufungsverhandlung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro. Das Amtsgericht Rotenburg hatte sich im Juni 2023 in erster Instanz für das gleiche Strafmaß entschieden. Nach Angaben von Kaiser würde ihr amtliches Führungszeugnis damit zugleich einen Vorstrafeneintrag erhalten.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor, erklärte Marie-Thérèse Kaiser auf Nachfrage der Epoch Times. Sowohl sie selbst als auch ihr Anwalt Dr. Björn Clemens kündigten auf ihren X-Kanälen bereits an, in Revision gehen zu wollen. Diese solle „so schnell wie möglich“ auf den Weg gebracht werden, so Kaiser. Zuständig wäre dann das Oberlandesgericht Celle. „Es gebietet die Ehre, bis zum Schluss zu kämpfen und die Hoffnung nicht aufzugeben“, so Kaiser gegenüber der Epoch Times.

„Mein Vertrauen in meine Unschuld ist groß, mein Vertrauen in den Rechtsstaat hingegen erschüttert“, hatte das frühere Model nach Angaben der „Kreiszeitung“ kurz nach dem Urteilsspruch gesagt.

Fragekachel als Stein des Anstoßes

Hintergrund des Verfahrens ist ein Facebook-Eintrag der damals 24-jährigen AfD-Politikerin. Kaiser hatte im August 2021, wenige Wochen vor der Bundestagswahl, eine Schriftkachel gepostet, auf der folgende Frage zu lesen war:

Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“

Darunter hatte Kaiser nach Angaben der „Kreiszeitung“ „vor Vergewaltigungen durch ‚kulturfremde Massen‘“ gewarnt. Zur Untermauerung ihrer Befürchtungen habe sie außerdem auf drei Pressetexte verwiesen, nach denen afghanische Männer überproportional häufig im Zusammenhang mit Sexualverbrechen in Erscheinung getreten waren. Auslöser für Kaisers Facebook-Eintrag sei eine Ankündigung des Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Peter Tschentscher (SPD), gewesen. Der Sozialdemokrat habe damals versprochen, 200 afghanische „Ortskräfte“ in der Hansestadt aufzunehmen.

Staatsanwältin, Richter und Schöffen sehen Verstoß gegen Menschenwürde

Die Staatsanwältin in Verden habe in Kaisers Posting einen „Angriff auf die Menschenwürde“ zum Nachteil einer „national abgrenzbaren Gruppe“ erkannt, berichtet die „Kreiszeitung“ weiter. Nach Einschätzung der Klägerseite handele es sich um eine „negativ verkürzte Darstellung“ und eine „Aufstachelung zu Hass“ gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch (StGB). Kaiser habe ein „Klima der Angst und Ablehnung“ geschürt. Dieser Argumentation seien der Richter Halbfas und seine beiden Schöffen gefolgt.

Daran hatten laut „Kreiszeitung“ weder die Presseartikel über afghanische Gruppenvergewaltiger noch ein Video von der Präsentation der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) etwas geändert, das die Verteidigung zur Entlastung von Kaiser vorführen ließ: Faeser hatte am 9. April 2024 auf der Bundespressekonferenz eingeräumt, dass „steigende Migration zu mehr Straftaten geführt“ und es „mehr Ausländerkriminalität“ in Deutschland gegeben hatte (Video auf „Welt TV“). Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) zitierte Faeser damals mit den Worten: „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen.“

Afghanen bei Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung überrepräsentiert

Das Bundesamt für Statistik hatte für das Jahr 2023 mehr als 419.000 afghanische Ausländer in Deutschland gezählt. Bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 84,7 Millionen entspricht das einem Anteil von 0,5 Prozent.

Bei den insgesamt 93.707 registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung liegt der Anteil der afghanischen Tatverdächtigen nach der polizeilichen Kriminalstatistik (BKA, Tabelle T 62) mit 2,18 Prozent (2.050 Fälle) gut viermal so hoch. Unter sämtlichen 2.246.767 Straftaten des Jahres 2023 listet die Polizei 61.052 Fälle auf, bei denen ein Afghane Tatverdächtiger war. Das entspricht mit 2,7 Prozent mehr als dem Fünffachen ihres Bevölkerungsanteils.

Richter: Tatsächliche Sachverhalte „unerheblich“

Die Statistiken und Berichte von Kaisers Verteidigungsteam hatten den Landrichter Halbfas nach Angaben der „Kreiszeitung“ allerdings nicht weiter beeindruckt. Es sei für die Bewertung des Tatvorwurfs Volksverhetzung „unerheblich“, ob dieser sich auf tatsächliche Sachverhalte beziehe.

„Wer die Menschenwürde angreift, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen“, zitiert das Blatt einen Satz aus Halbfas‘ Urteilsbegründung. Und Kaiser habe nun einmal eine Formulierung gebraucht, die geeignet sei, bei Menschen ein „Bild im Kopf“ zu erzeugen, das zu Hass auf Angehörige einer bestimmten Nationalität führen könne. Schon das Amtsgericht Rotenburg war nach Informationen der „Kreiszeitung“ vor einem knappen Jahr zu einem ähnlichen Schluss gekommen: Kaisers rhetorische Frage auf der Kachel verletzte die Menschenwürde.

Kaiser: „Die ganze Welt wundert sich“

Nicht zum ersten Mal scheint sich der Tesla-Milliardär und X-Eigentümer Elon Musk über die deutsche Justiz zu wundern. Er kommentierte einen interpretierenden Tweet des Nutzers End Wokeness zum Verdener Urteil mit den Fragen: „Wollen Sie damit sagen, dass die Geldstrafe für die Wiederholung genauer Regierungsstatistiken verhängt wurde? War an ihrer [Kaisers] Aussage etwas ungenau?“ Weit über 7.000 Antworten innerhalb von nicht einmal einem halben Tag zeigen, wie kontrovers der Sachverhalt auch international diskutiert wird.

Im Gespräch mit der „Jungen Freiheit“ kommentierte Kaiser die Debatte mit den Worten: „Die ganze Welt wundert sich über diese Entscheidung deutscher Gerichte. Nachdem selbst Elon Musk meinen Fall aufgegriffen hat, erreichen mich zahlreiche Unterstützerzuschriften, Presseanfragen. Auch der Wunsch nach einer Möglichkeit zum Spenden wird immer lauter.“ Die Reaktionen habe sie „überwältigend“ genannt: „All die Zuschriften machen mir Mut und schenken Zuversicht.“

„Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten“

Im österreichischen „Heimatkurier“ bezeichnete Kaiser das Urteil als „rein politisch motiviert“. „Inhaltlich“ entbehre es „jeder Grundlage“:

Man bedient sich einer bewusst böswilligen Interpretation meiner eigentlichen Aussage und betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten.“

Ihrer Ansicht nach habe sie mit ihrem Facebook-Post „eine Debatte angestoßen, die dringend notwendig war und immer noch notwendig ist“. Das zeige auch die jüngste polizeiliche Kriminalstatistik. Es sei an der Zeit, klar zu benennen, „wer die Täter sind“. Kaiser weiter:

Nicht das Aussprechen der Fakten führt zum Unmut im Volk, sondern die Fakten als solche. Dies verkennt das Gericht gänzlich. Die Realität soll verschwiegen werden und Personen, die diese Realität zum Vorschein bringen, sollen mundtot gemacht werden, wie das heutige Urteil abermals zeigt.“

Marie-Thérèse Kaiser, Jahrgang 1996, hatte nach Angaben ihrer Website von Kindesbeinen an als Model gearbeitet. Ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing und Medienkommunikation habe sie 2019 erfolgreich abgeschlossen. Seither arbeite sie hauptberuflich für Dr. Bernd Baumann, den ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag. Nebenbei sei sie seit März 2022 „für den bildungspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag, Dr. Rolf Weigand“, tätig.

Seit 2021 insgesamt 12.000 Menschen aus Afghanistan über Ortskräfteregelung eingewandert

Nach 20 Jahren kriegsbedingter Präsenz vor Ort waren die NATO-Truppen, darunter auch Kräfte der Bundeswehr, zwischen Mai und Juli 2021 aus Afghanistan abgezogen. Seitdem steht das Land unter der Herrschaft der Taliban. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gewährte die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte Februar 2024 „mehr als 2.600 ehemalige[n] Ortskräfte[n] der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ das Aufenthaltsrecht. „Inklusive Familienmitglieder sind das über 12.000 Personen“, schrieb das BAMF.

Wie der Mediendienst Integration berichtet, rangiert Deutschland unter allen Aufnahmeländern von Afghanen weltweit auf Platz drei – nach dem Iran und Pakistan. Seit August 2021 müssten Afghanen keine Abschiebungen in ihre Heimat mehr befürchten, da diese „ausgesetzt“ worden seien.



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