Anwaltshonorar für RKI-Schwärzungen bleibt im Dunkeln

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Raue hat ihr Einverständnis verweigert, ihre Einnahmen aus dem Schwärzungsauftrag der RKI-Files offenzulegen. Deshalb will das RKI die entsprechende Anfrage eines Rechtsanwalts nicht beantworten. Der sieht sich zu einer Klage „aus eigener Kraft“ nicht imstande.
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Das Archivbild zeigt das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 6. Mai 2024

Der Rechtsanwalt Friedemann Däblitz ist mit seiner offiziellen Anfrage an das Robert Koch-Institut (RKI) gescheitert. Das RKI weigert sich somit erfolgreich weiter, jenen Geldbetrag offenzulegen, den es an die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Raue zahlen musste.

Die Kanzlei Raue hatte im Auftrag des RKI jene Protokolle des RKI-Krisenstabs zu großen Teilen unkenntlich gemacht, die das „Multipolar“-Magazin frei geklagt und am 20. März 2024 veröffentlicht hatte. Die Papiere bieten somit nur einen verkürzten Einblick in die Arbeit des Krisenstabs für die Zeit zwischen Januar 2020 und April 2021. Außerdem hatte die Kanzlei Raue einen mehr als 1.000-seitigen Text verfasst, der die Schwärzungen im Detail rechtfertigen sollte.

Wie Däblitz am 5. Mai 2024 auf seinem X-Kanal berichtete, lehnte das RKI seine Kostenanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21. März 2024 am 3. Mai ab. Das RKI habe überhaupt erst reagiert, nachdem er mit einer Untätigkeitsklage gedroht habe. Die Frist zur Beantwortung seiner Frage nach den Kosten sei eigentlich bereits im April abgelaufen: Däblitz hatte sein Auskunftsersuchen am 21. März 2024 abgeschickt und dem RKI einen Monat Zeit zur Beantwortung eingeräumt.

Recht auf Geheimhaltung

Das RKI hatte laut Däblitz nun argumentiert, dass sowohl die Kosten als auch Stundenzahl der von der Kanzlei Raue in Rechnung gestellten Arbeit geheim bleiben müsse, solange dem RKI kein anderslautendes Einverständnis ihres Auftragnehmers vorliege. Und die Kanzlei Raue habe eben kein Interesse daran, dass die Höhe der Rechnung bekannt werde. Somit „stünden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das anwaltliche Berufsgeheimnis der Auskunft entgegen“, habe ihm das RKI mitgeteilt.

Jetzt dagegen vor Gericht zu ziehen, hält Däblitz wohl für zu aufwendig: „Beim VG Berlin und beim OVG Berlin-Brandenburg würde man meiner Einschätzung nach […] zunächst scheitern. Deshalb mache ich aus eigener Kraft hier nicht weiter“, schrieb der Rechtsanwalt auf X.

Zuvor habe er die Rechtsprechung zur Argumentation des RKI geprüft. Demnach habe es einen „parallel gelagerten Fall“ bereits im Zusammenhang mit dem „Dieselgate“ gegeben. Damals habe ein Auskunftsersucher zwar in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gewonnen, nach dem die Bundesregierung ihre Anwaltskosten hätte offenlegen sollen. In zweiter Instanz habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) „diese Entscheidung aber aufgehoben und die Klage abgewiesen“. Zudem habe das OVG keine Revision zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) habe die anschließende Beschwerde abschlägig beschieden.

„Man könnte diese Frage wohl noch einmal bis ganz oben durchfechten“, meint Däblitz. Er selbst halte „die Argumente der Bundesregierung und des OVG ‚pro Intransparenz‘ […] für alles andere als stichhaltig“. Eine Klage würde allerdings zunächst wieder über das VG und das OVG führen. Dort sei kein Erfolg zu erwarten.

Warten auf weitere Enthüllungen

Noch immer warten Millionen Menschen auf die „weitestgehend ungeschwärzten“ Protokolle des RKI-Krisenstabs aus der Zeit zwischen Januar 2020 und April 2021. Sie könnten weitere brisante Informationen über den Erkenntnisstand oder die Handlungsempfehlungen von Wissenschaft und Politik in den ersten 15 Monaten der Corona-Zeit enthalten. Daneben betreffen die Schwärzungen auch die Namen von Sitzungsteilnehmern und anderen Kontaktpersonen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits am 28. März 2024 in einem Hörfunk-Interview mit dem „Deutschlandfunk“ (DLF) versprochen, eine solche „weitestgehend entschwärzte“ Fassung veröffentlichen zu lassen. Er selbst sei um „maximale Transparenz“ bemüht. Allerdings müsse auch er die Persönlichkeitsrechte der RKI-Krisenstabsteilnehmer und dritter Personen berücksichtigen: „Das heißt, das Robert Koch-Institut muss jetzt jeden um Erlaubnis bitten, der in den Protokollen genannt wird oder dessen Interessen genannt werden, dass die Entschwärzung stattfinden kann“, so Lauterbach damals. Die rechtlichen Prüfungsarbeiten dafür würden „vielleicht vier Wochen“ dauern – also bis Ende April.

RKI: Veröffentlichung voraussichtlich im Laufe des Mai

Das RKI hatte auf Anfrage der Epoch Times zuletzt am 26. April mitgeteilt, dass „noch nicht genau abzusehen“ sei, „wann die entschwärzten Protokolle vorgelegt werden“ könnten. „Voraussichtlich“ aber werde „dies nach Abschluss der derzeit geführten Drittbeteiligungsverfahren im Laufe des Mai möglich sein“. Und weiter: „Das RKI bemüht sich um eine schnellstmögliche Offenlegung“.

Zur Herausgabe der vollständig entschwärzten RKI-Files ist zudem eine Klage des „Multipolar“-Magazins vor dem VG Berlin anhängig. „Multipolar“ beruft sich ebenfalls auf das Informationsfreiheitsgesetz. Der erste Termin „zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme“ hätte ursprünglich am 6. Mai 2024 stattfinden sollen. Doch das Verwaltungsgericht Berlin hatte einem kurzfristigen Antrag der RKI-Anwälte auf Terminverschiebung zugestimmt. Nach Informationen der „Welt“ soll der Rechtsstreit nun also erst am 8. Juli in die finale Phase eintreten.

Lauterbach will spätere Protokolle unter Verschluss halten

„Multipolar“-Mitherausgeber Paul Schreyer verlangt zudem Einsicht in sämtliche weiteren RKI-Protokolle seit Mai 2021. Genau zu diesem Zeitpunkt endet nach Darstellung der „Welt“ allerdings Lauterbachs Vorstellung von „maximaler Transparenz“: Das Gesundheitsministerium (BMG) habe auf Anfrage des FDP-Vizefraktionschefs Wolfgang Kubicki mitgeteilt, dass die RKI-Protokolle aus Lauterbachs eigener Zeit als BMG-Chef „unter Verschluss“ bleiben sollen. Weitere Veröffentlichungen über den April 2021 hinaus seien nicht geplant.

Als Begründung habe das BMG angegeben, dass es bereits mit der Prüfung des aktuellen Entschwärzungsauftrags beschäftigt sei, so die „Welt“. Damit bleiben Einzelheiten insbesondere über die Hintergründe des wachsenden Impfdrucks im Herbst und Winter 2021/22 bis auf Weiteres ungeklärt.

Kubicki habe die Absage des BMG mit Unverständnis kommentiert: Lauterbachs „Kalkül“ sei „offenbar, wenn er schon gerichtlich zu Entschwärzungen gezwungen wird, dann doch nur zu den Akten, die seinen Vorgänger im Amt betreffen“. Und das war bekanntlich der Christdemokrat Jens Spahn.

Eine persönliche Verantwortung wegen der Impfschäden und -todesfälle, die infolge der COVID-19-Impfungen aufgetreten waren beziehungsweise noch immer auftreten, sieht Lauterbach übrigens nicht: Eine entsprechende Rücktrittsaufforderung des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner hatte er zuletzt am 24. April abgewiesen.

Die Impfungen seien schließlich „damals empfohlen worden von der Ständigen Impfkommission [STIKO], von den Fachexperten, von der gesamten Wissenschaft“, so Lauterbach.



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