Australien verweigert UN-Inspektoren Zutritt zu Haftanstalt

Australien verweigert UN-Inspektoren Zutritt zu Haftanstalt
Ein Blick auf die australische Stadt Sydney (Archivbild).Foto: Ryan Pierse/Getty Images
Epoch Times20. Oktober 2022

Australien hat Inspektoren der Vereinten Nationen während deren erster Anti-Folter-Mission in dem Land den Zutritt zu einer Haftanstalt verwehrt. Zur Begründung gaben die Behörden im australischen Bundesstaat New South Wales am Donnerstag das Fehlen einer „vorherigen Genehmigung“ an. „Ihnen wurde der Zugang zu den Zellen verweigert, da sie keine vorherige Genehmigung hatten.“ Das sagte ein Regierungssprecher des Bundesstaates der Nachrichtenagentur AFP.

Australien sieht sich aufgrund seines Umgangs mit Inhaftierten in Gefängnissen, Jugendstrafanstalten und Einwanderungslagern immer wieder Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Insbesondere gegen die Indigene.

„Bruchstückhafte“ Einhaltung des Anti-Folter-Abkommen

Das Land unterzeichnete 2017 das UN-Freiwilligenprotokoll zum Anti-Folter-Abkommen (OPCAT). Damit verpflichtete es sich, Reformen zum Schutz von Gefangenen durchzuführen und die Einrichtungen inspizieren zu lassen.

Australiens Umsetzung sei jedoch lückenhaft gewesen, sagte nun der frühere Gefängnisinspektor Steven Caruana. Er hilft heute dabei, die Einhaltung der UN-Verpflichtungen zu überwachen. Einige Bundesstaaten wie etwa New South Wales zögerten Gefängnisreformen hinaus, um sich mehr Geld von der Bundesregierung zu sichern, erzählte er der AFP. Australiens Einhaltung des OPCAT bezeichnete er als „bruchstückhaft“.

Lorraine Finlay, die Menschenrechtsbeauftragte der australischen Regierung, sagte der AFP, New South Wales habe die Reformen nur schleppend vorangetrieben. Der UN-Besuch sei bei der dortigen Regierung „auf Widerstand gestoßen“, sagte sie.

Der benachbarte Bundesstaat Queensland erklärte unterdessen am Donnerstag, er werde mit den Inspektoren zusammenarbeiten. Jedoch werde er ihnen nicht den Besuch stationärer Abteilungen in psychiatrischen Einrichtungen erlauben.

Australien hat bis Januar 2023 Zeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Bei Nichteinhaltung der Frist drohen zwar keine Sanktionen, die UNO könnte das Land aber auf eine Liste von Ländern mit erheblichen Menschenrechtsproblemen setzen. (afp/mf)



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