Briten können nicht vor EU-Gerichten gegen Brexit klagen

Briten müssen den Verlust der EU-Bürgerschaft wegen des Brexits hinnehmen. Dies sei „eine automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten“, befand der Europäische Gerichtshof (EuGH).
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Eine britische Flagge und eine Flagge der EU im Hintergrund.Foto: iStock
Epoch Times15. Juni 2023

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag (09.30 Uhr) entschieden, dass Briten vor den EU-Gerichten nicht gegen den Brexit klagen können. Sie müssten den Verlust ihrer EU-Bürgerschaft wegen des Brexits hinnehmen. Dies sei „eine automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten“, nicht aber beklagbarer Entscheidungen der EU, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Mehrere Bürger des Vereinigten Königreichs hatten geltend gemacht, dass ihnen durch den Brexit Rechte entzogen wurden, die sie als EU-Bürger ausgeübt und erworben hatten. Die Kläger leben teils in verschiedenen EU-Staaten, in denen sie früher als EU-Bürger automatisch arbeiten und dann auch wohnen durften. (Az: C‑499/21 und weitere)

Zur Begründung betonten die Luxemburger Richter, „dass der Austrittsbeschluss allein auf dem Willen des betreffenden Mitgliedstaats beruht und somit allein von seiner souveränen Entscheidung abhängt“. Der Verlust der EU-Bürgerschaft und der damit verbundenen Rechte für die Briten sei eine Folge allein dieses „vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses und nicht des Austrittsabkommens oder des Beschlusses des Rats“. Die Klagen seien daher unzulässig.

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union wies die Klagen bereits im Juni 2021 als unzulässig ab. Das Brexit-Abkommen vom 24. Januar 2020 habe nicht den Charakter einer Verordnung, gegen die Betroffene gerichtlich vorgehen könnten, hieß es zur Begründung.

Land seit Brexit gespalten

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich seinen formellen Austritt aus der Europäischen Union erklärt. Es war das erste Mal, dass ein Mitgliedsland die EU verlassen hatte. Dies erfolgte, nachdem im Jahr 2016 die Briten in einem Referendum mit knapper Mehrheit von 52 Prozent für den Austritt des Landes aus der EU gestimmt hatten. Seitdem und bis heute ist das Land tief gespalten.

Der Brexit besaß damals vor allem im ländlichen England und Wales eine Mehrheit, während sich die Bevölkerung in Schottland, Nordirland sowie vielen englischen Städten für den Verbleib in der EU aussprachen.

Befürworter des Brexits bewerteten den Schritt als großen Erfolg, da Großbritannien seitdem alle politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen selbst fällen kann. Somit muss sich das Vereinigte Königreich nicht mehr an die Vorgaben halten, die die Europäische Union macht.

Kritiker weisen dagegen darauf hin, dass die Brexit-Ziele, mit denen die konservative Regierung den EU-Austritt beworben hatte, nicht erreicht worden seien. Dazu zählen stärkere Autonomie, weniger Verwaltung, weniger Zuwanderung, ein besseres Gesundheitssystem, geringere Steuern und bessere bilaterale Handelsabkommen. Ein Blick in die Daten würde zeigen, dass der Austritt aus der EU Großbritannien geschadet habe. (afp/il)



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