„Erhebliche rechtliche Zweifel bleiben“: Mehrheit im EU-Parlament verhindert Überprüfung von CETA durch EuGH

Im Europaparlament hat eine Mehrheit der Abgeordneten einen Antrag auf Überprüfung des Handelsabkommens Ceta zwischen der EU und Kanada durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgelehnt. Nun blieben die "erheblichen rechtlichen Zweifel, die namhafte Rechtsgutachter und der Deutsche Richterbund gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit geäußert haben", so der Grüne Jan Philipp Albrecht.
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Hunderttausende demonstrieren gegen TTIP und CETA 2016.Foto: SILAS STEIN/AFP/Getty Images
Epoch Times24. November 2016

Im Europaparlament hat eine Mehrheit der Abgeordneten einen Antrag auf Überprüfung des Handelsabkommens Ceta zwischen der EU und Kanada durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgelehnt.

419 Parlamentarier stimmten am Mittwoch gegen eine solche Prüfung, vor allem Christ- und Sozialdemokraten. 258 Volksvertreter votierten dafür, 22 enthielten sich. Damit ist nun der Weg frei für eine Abstimmung des Plenums über das umstrittene Abkommen. Dies soll möglicherweise bereits während der nächsten Plenartagung Mitte Dezember geschehen.

Der Antrag auf Überprüfung von Ceta durch den EuGH war von 89 Abgeordneten gestellt worden, darunter die Grünen. Die wollten unter anderem wissen, ob der EuGH die in dem Abkommen geplanten Schiedsgerichte für vereinbar mit dem EU-Recht hält.

Der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht bedauerte das Votum. Der EuGH hätte mit einer Überprüfung „rechtliche Klarstellung gebracht und die Entscheidung auch im Europaparlament vereinfacht“, betonte er. Nun blieben die „erheblichen rechtlichen Zweifel, die namhafte Rechtsgutachter und der Deutsche Richterbund gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit geäußert haben“. Das Streitschlichtungssystem in Ceta werde zudem Vorbildcharakter für künftige Handelsabkommen haben.

Christ- und Sozialdemokraten fürchteten offenbar, dass der EuGH gegen Ceta hätte entscheiden können, meinte die deutsche Grüne Ska Keller. Sie versuchten „mit allen Mitteln, das Abkommen durchzuboxen“. Dabei gebe es erhebliche Zweifel daran, ob die EU solche Schiedsgerichte für Investoren einsetzen darf, weil dadurch die Rechtssetzungsbefugnis der Union und ihrer Mitgliedsstaaten eingeschränkt würden.

Der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann rechtfertigte hingegen die Ablehnung. Es sei Aufgabe des Europaparlaments, über die europäische Handelspolitik zu entscheiden und die Vereinbarkeit von internationalen Abkommen mit dem EU-Recht zu prüfen. Das Parlament dürfe die politische Verantwortung nicht auf die Gerichtsbarkeit abschieben. Das  Abkommen nun dem EuGH vorzulegen, würde bedeuten, die „Verhandlungen auf Jahre einzufrieren“, statt mit Kanada fortschrittliche Regeln durchzusetzen.

Die zuständigen Ausschüsse im Europaparlament würden das Abkommen nun in den kommenden Wochen prüfen“, sagt Joachim Schuster (SPD) aus dem Handelsausschuss. Die Endabstimmung werde erst kommen, wenn alle wichtigen Fragen geklärt seien.

Grundsätzlich müssen Abkommen der EU mit Drittstaaten vom Europaparlament und allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Allerdings können sie schon vor dem Abschluss des Ratifizierungsprozesses vorläufig angewandt werden.  (afp)



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