EU ändert Regelwerk für Handelssanktionen – EU-Kommissar: „Furcht vor Länder die Berufung einlegen“

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Valdis Dombrovskis unterstützt die Vorschläge zu «Green Finance».Foto: Olivier Hoslet/EPA/dpa
Epoch Times29. Oktober 2020

Die EU kann künftig auch ohne endgültigen Beschluss der Welthandelsorganisation WTO in Handelsstreitigkeiten Sanktionen verhängen. Die Mitgliedstaaten und das Europaparlament einigten sich am Mittwochabend auf eine entsprechende Überarbeitung der EU-Regeln als Antwort auf die US-Blockade der WTO. Nun „wird die EU sogar dann reagieren können, wenn (…) ein anderes WTO-Mitglied das Streitbeilegungsverfahren blockiert“, erklärte die EU-Kommission.

USA blockiert Ernennung neuer Richter wegen dringend notwendigen Reformen

Die Berufungsinstanz des WTO-Streitbeilegungsmechanismus kann seit Dezember 2019 nicht mehr arbeiten, weil die USA seit fast drei Jahren die Ernennung neuer Richter blockieren. Die Blockade des WTO-Gerichts begründet die US-Regierung damit, dass die Richter Kompetenzen überschritten hätten, zu Ungunsten der USA. Die USA forderte umfassende Reformen der WTO. Trump forderte, dass zunehmend wohlhabende Länder wie China oder Singapur bei der WTO nicht mehr den vorteilhaften Status als Entwicklungs- oder Schwellenland genießen dürften. Viele Länder seien im Licht der aktuellen Wirtschaftsentwicklung keine Entwicklungsländer mehr. „Das ist besonders dramatisch am Beispiel Chinas zu erkennen, äußerte Trump letztes Jahr.

Wenn relativ wohlhabende Länder den Status eines Entwicklungslandes beanspruchen könnten, würde das auch jene ärmeren Länder benachteiligen, die tatsächlich eine besondere Behandlung verdienten, hieß es in der damaligen Anordnung Trumps weiter.

Entwicklungsländer bekommen WTO-Richtlinien zufolge unter anderem mehr Zeit, um Vereinbarungen und Verpflichtungen umzusetzen. Zudem dürfen sie bestimmte Subventionen beibehalten, die wohlhabenderen Ländern verwehrt sind.

EU fürchtet, dass Länder gegen Entscheidungen der WTO Berufung einlegen könnten

Nach WTO-Regeln müssen Dispute aber in letzter Instanz entschieden sein, damit der Kläger Maßnahmen wie Strafzölle einführen darf.

Die EU fürchtet, dass Länder weiterhin gegen Entscheidungen der WTO Berufung einlegen könnten – wohlwissend, dass genehmigte Sanktionen in Ermangelung einer Berufungsentscheidung bis auf Weiteres nicht verhängt werden können. In diesen Fällen soll die Kommission der Einigung zufolge nun bereits vorher entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

EU will WTO mit „multilateralen Regelwerk und zweistufigen Streitbeilegungssystem“ ausstatten

Die EU strebe weiterhin eine WTO-Reform hin zu einem „modernisierten und gut funktionierenden multilateralen Regelwerk mit einem zweistufigen Streitbeilegungssystem als Herzstück“ an, erklärte Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Vorläufig können wir es uns aber nicht erlauben, über keinerlei Mittel zur Verteidigung zu verfügen.“ Ob bei den Reformen die Kritik der USA zum Status mancher Länder, wie China, als Entwicklungsland ändern wird, bleibt abzuwarten.

Der neue Mechanismus jedenfalls gilt nach Angaben der Kommission auch für die Streitbeilegungsbestimmungen im Rahmen von regionalen oder bilateralen EU-Handelsabkommen, sollte es dort zu einer ähnlichen Blockade kommen wie im Fall der WTO. Die Einigung der Unterhändler muss noch vom Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden. (afp/er)



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