EU-Rat schlägt erste Zahlen für den EU-Haushalt 2024 vor

Mit einem „vorsichtigem Ansatz“ zum Entwurf zum Haushaltsjahr 2024 blieb der EU-Rat unter den Forderungen der EU-Kommission. Niedriger ging offenbar nicht – will man doch die Glaubwürdigkeit der EU stärken.
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EU-Ratspräsident Charles Michel.Foto: FREDERICK FLORIN/AFP via Getty Images
Von 13. Juli 2023

Die Botschafter der EU-Länder haben sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2024 geeinigt. Er sieht 187 Milliarden Euro an Mitteln für Verpflichtungen und 141,167 Milliarden Euro an Mitteln für Zahlungen vor.

Verpflichtungen sind rechtlich bindende Zusagen über Ausgaben für Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt. Zahlungen decken die Ausgaben ab, die sich aus den in den EU‑Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr und die vorangegangenen Haushaltsjahre eingesetzten Verpflichtungen ergeben.

Wie geht es weiter?

Mit dem Haushaltsplan für 2024 gehen die EU-Länder nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament, um ihn weiter zu konkretisieren und festzulegen.

Seitens des EU-Rates hat man den Haushalt in sieben Bereiche eingeteilt, denen entsprechende Summen zugewiesen sind. Dabei haben die EU-Länder drei Maßgaben festgelegt:

  1. eine realistische Aufnahmekapazität;
  2. eine angemessene Beschleunigung der Durchführung der Programme durch Vermeidung übermäßiger Erhöhungen im Vergleich zu 2023 sowie
  3. ausreichende Spielräume innerhalb der Obergrenzen, um auf unvorhergesehene Umstände reagieren zu können.

„Glaubwürdigkeit bei Bürgern“ stärken

Der Haushaltsplan stellt laut Meldungen einen vorsichtigen Ansatz dar. Wichtig ist dem EU-Rat demnach, mit dem Haushaltsplan für 2024 die Solidarität der Union mit der Bevölkerung der Ukraine unter Beweis zu stellen und auf die dortige Krise zu reagieren.

Mit den Ausgaben will man die Glaubwürdigkeit der EU bei den europäischen Bürgern stärken. Zudem werden Maßnahmen zur Eindämmung der Verwaltungsausgaben gefordert, die aufgrund der hohen Inflation und Energiepreise den ursprünglich geplanten Umfang überschritten haben.

Über die Höhe des jährlichen Haushalts und die Zuweisung der Haushaltsmittel entscheiden das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam. Verantwortlich für die Ausführung des Haushaltsplans ist allerdings die Kommission.

Je nach Art der jeweiligen Finanzierung können die EU-Haushaltsmittel entweder gemeinsam von der Kommission und den nationalen Behörden, direkt von der Kommission oder indirekt von anderen Behörden innerhalb oder außerhalb der EU verwaltet werden. Die EU-Länder und die EU-Kommission sind gemeinsam für circa 80 Prozent des Haushaltsvollzugs verantwortlich.

189,3 Milliarden Euro für 2024 als Teil des 7-jährigen Etats

Im vergangenen Jahr hatten sich Länder und Parlament auf 186,6 Milliarden Euro für den Haushalt 2023 geeinigt. Nach Willen der EU-Kommission soll der Haushalt für das Jahr 2024 etwas mehr, nämlich 189,3 Milliarden Euro, umfassen.

Der jährliche Haushaltsplan ist Teil des langfristigen Haushaltsplanes, auch mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) genannt. Dieser legt in der Regel die vorrangigen Ausgaben fest und gilt für sieben Jahre. Der MFR legt zudem die jährlichen Höchstbeträge für die EU-Ausgaben insgesamt und die wichtigsten Ausgabenkategorien fest.

Der derzeitige langfristige Haushalt gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2027. An den Verhandlungen haben das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission mitgewirkt.

Die EU hatte sich 2020 nach schwierigen Verhandlungen auf den rund 1,1 Billionen Euro umfassenden langfristigen Haushalt verständigt. Ende Juni bat die EU-Kommission wegen fehlenden Mitteln im langfristigen Gemeinschaftsetat die Mitgliedsländer um 66 Milliarden Euro zusätzlich für die kommenden Jahre. Mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, hatten die Forderungen kritisiert.

Deutschland 2021 Spitzenreiter bei Pro-Kopf-Einzahlungen

Der EU-Haushalt wird aus den folgenden Quellen finanziert:

  • einem vom Wohlstand des jeweiligen Mitgliedstaats abhängigen Anteil seines Bruttonationaleinkommens
  • Einfuhrzöllen auf Erzeugnisse aus Drittländern
  • einem geringen Anteil der von jedem EU-Land erhobenen Mehrwertsteuer
  • seit 2021 einer mengenbezogenen Abgabe auf nicht recycelbare Plastikverpackungen in jedem Land
  • sonstigen Einnahmen, darunter Beitragszahlungen von Nicht-EU-Ländern zu bestimmten Programmen, Verzugszinsen und Geldbußen sowie etwaigen Überschüssen aus dem Vorjahr.

Als Beispiel: Mit durchschnittlich 257 Euro pro Kopf zahlten 2021 die Bürger in Deutschland EU-weit am meisten ein. An zweiter beziehungsweise dritter Stelle standen Dänemark (253 Euro) und Schweden (240 Euro). Es folgten die Niederlande (233 Euro) und Finnland (175 Euro).



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