EuGH weist Klagen Polens und Ungarns gegen Rechtsstaatsmechanismus ab

«Cour de Justice de l'union Européene»: Das Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Europaviertel in Luxemburg.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Epoch Times16. Februar 2022

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen von Polen und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. Das im vergangenen Jahr eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen, wenn deren „Missbrauch“ droht. (Az. C-156/21 und C-157/21)

Damit können Zahlungen gekürzt oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken.

Der Rechtsstaatsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft, wurde aber noch nicht angewandt. Die Mitgliedsstaaten hatten sich darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Der Gerichtshof urteilte nun, dass der Mechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grenzen der Zuständigkeit der EU im Einklang stehe.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Urteile. Sie kündigte für die kommenden Wochen Leitlinien für die Umsetzung des Mechanismus an. Wo die Bedingungen erfüllt seien, werde entschlossen gehandelt, erklärte von der Leyen. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte mit, das Parlament erwarte nun von der Kommission, dass der Mechanismus schnell in Gang gesetzt werde.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) schrieb auf Twitter, die Entscheidung bestätige „ein weiteres, wichtiges Instrument für die EU, um unsere Wertegemeinschaft zu schützen und zu stärken.“

Polen und Ungarn reagierten empört: Die Entscheidung sei ein „Angriff auf unsere Souveränität“, erklärte Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta. Die ungarische Justizministerin Judit Varga sprach von einer „politischen Entscheidung“. (afp/dpa/dl)



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