FDP-Politiker kündigen Strafanzeige gegen Putin bei Generalbundesanwalt an

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Sitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Symbolbild.Foto: Ralph Orlowski/Getty Images
Epoch Times3. März 2022

Die FDP-Politiker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum wollen Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe stellen. Die russische Invasion in die Ukraine sei eine „eklatante Verletzung des Völkerrechts“ und könne „in keiner Weise gerechtfertigt werden“, teilten beide am Donnerstag auf der Website der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung mit. Leutheusser-Schnarrenberger twitterte dazu, die Verfolgung von Straftaten werde durch das Weltrechtsprinzip eröffnet.

Laut Weltrechtsprinzip können bestimmte Verbrechen auch dann in einem Staat strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Tat nicht dort begangen wurde und weder Angeklagte noch Opfer die Staatsangehörigkeit haben.

Es gehe ihnen mit dieser Strafanzeige um die „Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch“, erklärten Baum und Leutheusser-Schnarrenberger. Der Generalbundesanwalt solle „umgehend Ermittlungen zu Auslandstaten in der Ukraine einleiten, um Beweise zu sichern“.

Weltstrafgericht: Chefankläger startet Ermittlungen zu Ukraine

Diese Ermittlungen sollten „unbeschadet der Tatsache erfolgen, dass bereits der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ermittelt“. Der dortige Chefermittler Karim Khan rief am Donnerstag in Den Haag auch Menschen im Konfliktgebiet auf, Informationen zu möglichen Verbrechen bei der Anklagebehörde zu melden.

Khan will nun Kontakt aufnehmen zu allen am Konflikt beteiligten Parteien. Er rief außerdem alle Beteiligten auf, sich an die Regeln des internationalen Völkerrechts zu halten. „Keiner im Ukraine-Konflikt hat eine Lizenz, Kriegsverbrechen im Rahmen der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zu begehen“, erklärte der Chefankläger.

Bereits zu Beginn der Woche hatte der Ankläger Ermittlungen angekündigt. Er werde dazu eine richterliche Verfügung beantragen. Da nun aber 39 Vertragsstaaten den Fall offiziell an seine Behörde übertragen hätten, werde er die Ermittlungen sofort einleiten. Zu den Staaten, die die Untersuchung fordern, gehören die EU-Mitgliedsstaaten.

Die Untersuchungen sollen dabei bis 2013 zurückreichen. Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Ukraine ist zwar ebenfalls kein Vertragsstaat, hat aber die Zuständigkeit des Gerichts zu möglichen Verbrechen auf seinem Grundgebiet seit 2013 in einer Erklärung anerkannt. (afp/dl)



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