Italienische Sprache soll in die Verfassung

Die neue italienische Regierung um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni setzt ihre Pläne zum Schutz ihrer Sprache um. Die Verfassung soll die Sprache künftig bewahren und schützen.
Italienische Sprache soll in die Verfassung
Das italienische Innenministerium in Rom.Foto: iStock
Von 28. Februar 2023

Fratelli d’Italia, die Partei der neuen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, will die italienische Sprache gesetzlich schützen. Dafür soll diese im Artikel 12 der Verfassung verankert werden. Bisher sind dort nur die Einzelheiten der Nationalflagge festgehalten.

Federico Mollicone, der Vorsitzende des Kulturausschusses des Parlaments, verkündete dies im Januar, wie „Italofonia“ berichtete. Gleichzeitig unterzeichnete er mit der Dante-Alighieri-Gesellschaft ein Abkommen zur Förderung der italienischen Sprache. Die Gesellschaft entspricht in ihrer Funktion dem Goethe-Institut für Deutschland.

Laut dem Abkommen soll jeder Bürger dazu verpflichtet sein, die italienische Sprache als die offizielle Staatssprache anzuerkennen, und das Recht haben, sich ihrer zu bedienen.

Mollicone rechnet mit parlamentarischer Zustimmung im Verlaufe weniger Monate. Die Gesetzesnovelle soll festlegen, was als sprachliche Norm gilt.

Mollicone: Italienisch vor „fremdartigen Wörtern“ schützen

Die Ministerpräsidentin habe ankündigt, dass diese Verfassungsänderung das Ziel hat, sprachliche Institutionen wie die Dante-Alighieri-Gesellschaft zu stärken. Diese haben in Italien und in der ganzen Welt die Aufgabe, „die italienische Sprache zu fördern, zu verbreiten und zu bewahren“, sagte Mollicone.

Wichtig sei diese Anpassung auch im Hinblick auf „das ganze Problem des Eindringens von fremdartigen Wörtern“ und der „kulturellen Konditionierung“, die das Italienische „denaturalisieren“.

Mollicone betonte, dass die italienische Sprache Gesetze und kulturelle Kampagnen braucht, die sie wieder lebendig und kreativ machen. So wie alle gesunden Sprachen.

Sprache sei ein Gemeingut, ein Kommunikationsmittel, ein Werte- und Identitätsträger und ein kulturelles, soziales und wirtschaftliches Erbe. Es gehöre allen, die es sprechen und verwenden. „Sich darum zu kümmern, ist eine Pflicht aller und vor allem der Italienischen Republik“, sagte der Vorsitzende des Kulturausschusses.

Deutsch ins Grundgesetz

Die meisten der deutschen Nach­barländer geben ihren jeweiligen Amtssprachen Verfassungsrang. Derzeit verzichten von diesen Ländern nur Italien und Deutschland darauf, sie halten die Farben der Nationalflagge für wichtiger. Nach der Gesetzesnovelle Italiens wird Deutschland das einzige zentraleuropäische Land sein, das seine Sprache nicht in seiner Verfassung beziehungsweise seinem Grundgesetz aufgenommen hat.

Seit mehreren Jahren läuft auch in Deutschland eine Debatte, ob Deutsch im Grundgesetz aufgenommen werden soll. Die Grundgesetzänderung befürworten die Sprachpflegerzeitung „Deutsche Sprachwelt“ und der gemeinnützige Verein für Sprachpflege. Die Initiatoren fordern Art. 22 GG um einen Absatz 3 mit dem Inhalt: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch“ zu ergänzen.

Italien hat derzeit eine multikulturelle Bevölkerung mit über 60 Millionen Einwohnern. Diese sprechen verschiedene Sprachen von Minderheitensprachen zu regionalen Dialekten. Die offizielle Sprache ist Italienisch. Weltweit benutzen rund 85 Millionen Menschen diese Sprache. Dabei dient sie als eine der Arbeitssprachen des Europarates. Italienisch ist eine romanische Sprache und enger als jede andere romanische Sprache mit Latein verwandt.



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