Italienische Stadt streicht lesbische Partnerinnen aus den Geburtsurkunden von Kindern

Eine italienische Stadt hat begonnen, Namen von nicht-biologischen lesbischen Müttern gleichgeschlechtlicher Paare aus den Geburtsurkunden der Kinder zu streichen. Für die italienische Regierung ist das die Anwendung bestehender nationaler Gesetze. Die LGBTIQ-Gemeinschaft sieht ihre Rechte verletzt.
Italien
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.Foto: Roberto Monaldo/LaPresse/dpa
Von 22. Juli 2023

In der norditalienischen Stadt Padua, nahe Venedig, hat man begonnen, Namen von nicht-biologischen Müttern gleichgeschlechtlicher Paare aus den Geburtsurkunden der Kinder zu streichen.

Dies steht im Zusammenhang mit Italiens Weigerung, gleichgeschlechtlichen Paaren das volle Adoptionsrecht zu gewähren. Denn man befürchtet, dass dies zu einer Zunahme von Leihmutterschaften führen würde, eine Praxis, die in Italien verboten ist.

Im Juni reichte Valeria Sanzari, eine Staatsanwältin aus Padua, eine Klage ein, um 33 Geburtsurkunden von Kindern zu annullieren, die von Paaren geboren wurden, die sich als lesbisch bezeichnen.

Diese Paare waren ins Ausland gereist und hatten sich einer künstlichen Befruchtung unterzogen, um Kinder zu bekommen. Die Kinder wurden dann im Jahr 2017 unter der Mitte-Links-Regierung von Padua registriert.

Nicht-biologische Mütter aus Geburtsurkunden gestrichen

Am Donnerstag wurden dann die Namen von 27 nicht-biologischen Müttern aus 27 Geburtsurkunden gestrichen, teilte die Staatsanwaltschaft in Padua dem amerikanischen Sender CNN mit. Das heißt, es wurden die Namen der lesbischen Partnerinnen der Mütter aus den Urkunden gestrichen.

Der Schritt hat eine Gegenreaktion der sogenannten LGBTIQ-Gemeinschaft und ihrer Unterstützer ausgelöst. Die Regierung hat sich jedoch hinter die Staatsanwältin Sanzaris gestellt.

In einem Interview im Juni mit dem lokalen Radiosender RTL sagte Luca Ciriani, Minister für parlamentarische Beziehungen, dass „in Italien die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau besteht und daher nur der biologische Elternteil derjenige ist, dessen Nachname eingetragen werden kann“.

Padua ist die erste italienische Stadt, die Geburtsurkunden rückwirkend annulliert. Einige erwarten, dass ähnliche Maßnahmen auch in anderen Teilen des Landes ergriffen werden.

Nur biologische Eltern eintragen lassen

Italien lässt keine gleichgeschlechtlichen Ehen zu, sondern nur sogenannte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Da solche Lebensgemeinschaften rechtlich nicht als Ehen anerkannt werden, muss der nicht-biologische Elternteil eines Kindes bei gleichgeschlechtlichen Paaren einen Sonderantrag stellen, um das Kind seines Partners zu adoptieren.

Wurde jedoch der Name des nicht-biologischen Elternteils aus der Geburtsurkunde des Kindes gestrichen, kann er keine regulären elterlichen Aufgaben mehr wahrnehmen, zum Beispiel das Kind von der Schule abholen. Dazu müssen sie die Erlaubnis des biologischen Elternteils einholen. Stirbt der biologische Elternteil, kann dem nicht-biologischen Elternteil das Kind weggenommen werden.

Die Streichung der nicht-biologischen Mütter aus den Geburtsurkunden in Padua erfolgte, nachdem die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni Anfang des Jahres die Kommunalbeamten angewiesen hatte, bei Geburten nur den biologischen Elternteil in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einzutragen.

Es wurde kritisiert, dass die Politik der Regierung die Rechte von sogenannten LGBTIQ-Personen und Kindern verletze.

„Das Verbot ist eine der konkretesten Manifestationen der Wut, die die rechte Mehrheit gegen LGBTIQ-Personen entfesselt“, sagte Gabriele Piazzoni, Generalsekretär von Italiens größter LGBTIQ-Rechtsgruppe Arcigay, laut „Reuters“.

Höchstes Gericht Italiens stellte Rechtmäßigkeit fest

Fabrizio Marrazzo, ein führender Aktivist für die Rechte von Homosexuellen, forderte die Stadtverwaltung auf, in den Geburtsurkunden weiter nicht-biologische Elternteile in gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu registrieren. „Wenn ein Gesetz ungerecht und diskriminierend ist, müssen diejenigen, die sich in der Politik engagieren, den Mut haben, es zu missachten“, sagte er.

Carlo Fidanza, ein Mitglied von Melonis Partei, besteht jedoch darauf, dass die Regierung das Gesetz korrekt anwendet.

„Es ist nicht möglich, [den Partner eines biologischen Elternteils] als zweiten Elternteil für diese Kinder anzuerkennen, weil dies im Widerspruch zur italienischen Gesetzgebung steht, nicht wegen Giorgia Meloni oder der italienischen Regierung“, sagte Fidanza im März gegenüber „EuroNews“.

„Der Kassationsgerichtshof hat das festgestellt. Der Innenminister hat die Präfekten nur angewiesen, sich an dieses Urteil zu halten, das ist alles. Es gibt keine Einschränkung der LGBTIQ-Rechte und keinen Angriff auf die Rechte der Kinder, denn alle Kinder haben die gleichen Rechte. Sie können von ihrem biologischen Elternteil anerkannt werden.“

Der Kassationsgerichtshof ist das höchste Gericht im italienischen Rechtssystem.

Verschärfung der Leihmutterschaftsgesetze

Die italienische Regierung bemüht sich auch um eine Verschärfung der Leihmutterschaftsgesetze. Im März brachte die Regierung ein Gesetz ein, das das nationale Verbot der Leihmutterschaft auch auf Paare, also nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, ausdehnt. Dabei geht es um Paare, die Adoptionen im Ausland durchführen.

Personen, die gegen das Gesetz verstoßen, könnten dem Vorschlag zufolge mit Geldstrafen von mehr als 1 Million Euro sowie mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren belegt werden.

Die Ministerin für Chancengleichheit und Familie, Eugenia Roccella, stellte im März vor den Medien die moralische Grundlage für die Praxis der Leihmutterschaft infrage. „Wir gehen rückwärts, nicht vorwärts. Wir kommen zu Formen der Kommerzialisierung und Versklavung des weiblichen Körpers. Das ist keine Front des Fortschritts“, sagte sie laut „Euractiv“.

„Auf der einen Seite kauft man Eizellen, aus Broschüren, aus Katalogen, von Frauen, die schön, groß, von einer bestimmten Religion und mit einem anderen IQ sind. Auf der anderen Seite gibt es Frauen, die ihre Gebärmutter mit ganz anderen Eigenschaften zur Verfügung stellen.“

Leihmutterschaft ist wie ein „Kindermarkt“, sagte sie. „Es gibt internationale Messen, eine davon hat man sogar in Mailand versucht zu veranstalten. Aber in Italien ist sie verboten, nicht nur die Leihmutterschaft, sondern auch die Werbung und das Propagandabetreiben für sie.“

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Italian City Removing Lesbian Mothers From Children’s Birth Certificates“ (deutsche Bearbeitung er)



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