Kinder und Jugendliche sollen künftig besser geschützt werden – auch in Flüchtlingsunterkünften

Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, mit dem die Aufsicht in Heimen ebenso verbessert werden soll wie die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gesundheitswesen - wenn ein Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht.
Titelbild
Flüchtlingslager im Berliner Olympia Stadium.Foto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Image
Epoch Times12. April 2017

Kinder sollen künftig besser vor Übergriffen und Misshandlungen geschützt werden: Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, mit dem die Aufsicht in Heimen ebenso verbessert werden soll wie die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gesundheitswesen – wenn ein Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht. Praxistauglicher soll geregelt werden, inwieweit Führungszeugnisse von ehrenamtlichen Betreuern eingesehen werden können.

Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden mit der Neuregelung durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt, zudem sollen Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen werden. Familiengerichte sollen in die Lage versetzt werden, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in einer Pflegefamilie anzuordnen. Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes würden die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt gestellt, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Mit dem Beschluss wird außerdem eine Regelung zum Schutz von Kindern und Frauen in Flüchtlingsunterkünften auf den Weg gebracht. Um sie besser vor Übergriffen zu schützen, werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten.

Mit dem neuen Gesetz soll außerdem die Finanzierung von Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge neu geregelt werden. Die Länder sollen hier mehr Einfluss auf die zumeist kommunalen Einrichtungen bekommen. Dazu wird die  Möglichkeit eröffnet, Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern abzuschließen. Kinder- und Sozialverbände befürchten, diese Regelung könne zu Verschlechterungen in den Einrichtungen führen. Das Familienministerium hat dies zurückgewiesen. (apf)



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