Oxfam: Internationaler Wiederaufbauplan für Gazastreifen wegen „völkerrechtswidriger Versorgungsblockade durch Israel“ gescheitert

Der internationale Wiederaufbauplan für den Gazastreifen ist laut Oxfam gescheitert: Das Grundproblem beim Wiederaufbau sei "die seit zehn Jahren bestehende völkerrechtswidrige Versorgungsblockade" durch Israel, kritisierte der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam.
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Verzweifelte Frau im vom Israel zerbombten Palästina.Foto: MOHAMMED ABED/AFP/Getty Images
Epoch Times22. März 2017

Der internationale Wiederaufbauplan für den Gazastreifen ist nach Einschätzung der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam gescheitert.

Die Gesundheit von knapp zwei Millionen Menschen sei bedroht, weil die im Krieg von 2014 zerstörte Wasser- und Sanitärversorgung nicht erneuert werden könne, teilte Oxfam am Mittwoch anlässlich des Weltwassertages mit. Grund für das Scheitern sei die von Israel verhängte Blockade des dicht besiedelten Landstrichs.

Oxfam veröffentlichte anlässlich des Weltwassertages einen Bericht. Dieser belege, dass der von den Vereinten Nationen ausgehandelte Mechanismus zum Wiederaufbau des Gazastreifens grundlegende Mängel aufweise, erklärte die Organisation. Der Mechanismus werde der internationalen Verantwortung für die Menschen nicht gerecht.

Nur 16 Prozent aller durch den UN-Mechanismus genehmigten Güter für die Wasser- und Hygieneversorgung hätten den Gazastreifen tatsächlich erreicht. Weniger als die Hälfte der Wasser- und Hygieneprojekte, die im Rahmen des Wiederaufbau-Mechanismus‘ realisiert werden sollten, hätten bis jetzt fertiggestellt werden können.

Das Grundproblem beim Wiederaufbau sei „die seit zehn Jahren bestehende völkerrechtswidrige Versorgungsblockade“ durch Israel, kritisierte Oxfam. Deren Dreh- und Angelpunkt sei die sogenannte Dual-Use-Güterliste, mit der die israelische Regierung die Einfuhr von militärisch verwendbaren zivilen Gütern verhindern wolle.

Die Genehmigungsverfahren für diese Gegenstände könnten bis zu hundert Tage dauern, „bevor sie entweder genehmigt oder abgelehnt werden“.  (afp)



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