Pariser Verfassungsrat kassiert „Filmverbot“ bei Polizeieinsätzen

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Polizeibeamte mit Fahnen der Polizeigewerkschaften, am 19. Mai 2021 bei einer Kundgebung in Paris. Sie fordern härtere Strafen für Angriffe gegen die eigenen Beamten – zwei Wochen nachdem ein Beamter bei der Untersuchung von Drogengeschäften erschossen wurde.Foto: THOMAS COEX/AFP via Getty Images
Epoch Times20. Mai 2021

Der französische Verfassungsrat hat ein geplantes „Filmverbot“ bei Polizeieinsätzen kassiert. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend begründet, warum Filmaufnahmen bestimmter Polizeieinsätze künftig erstmals unter Strafe stehen sollten, erklärte das Gremium am Donnerstag. Damit gibt der Verfassungsrat Journalisten und Bürgerrechtsaktivisten Recht, die monatelang gegen die Vorlage der Regierung demonstriert hatten.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit rief Regierungschef Jean Castex den Verfassungsrat an. Dieser bestätigte nun die Bedenken. „Der Gesetzgeber hat die Elemente der beanstandeten Verstöße nicht hinreichend definiert“, hieß es in der Begründung der sogenannten Weisen.

Das französische Parlament hatte Mitte April das „Gesetz für globale Sicherheit“ besiegelt, das den umstrittenen Paragraphen enthält.

Wer mutwillig die Identifizierung einzelner Polizisten ermöglicht und ihnen damit „körperlichen oder psychischen Schaden“ zufügt, dem drohten darin bis zu fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. Medienvertreter sahen darin ein „Filmverbot“ und warnten vor einer Einschränkung der Pressefreiheit. Auch die UNO und die EU hatten sich besorgt geäußert.

Die Entscheidung ist ein Denkzettel für Innenminister Gérald Darmanin. Er hatte die Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit zum Schutz der Polizei vor persönlichen Angriffen begründet. Der Spruch des Verfassungsrats fällt mitten in den Wahlkampf für die französischen Regionalwahlen im Juni, bei dem die innere Sicherheit zentrales Thema ist. (afp)



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