Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung von IWF-Chefin Lagarde

Es geht um dicke Akten und eine fragwürdige Millionenzahlung: Der erste große Strafprozess um die sogenannte Tapie-Affäre soll die Rolle der früheren Pariser Finanzministerin Christine Lagarde klären. Die Staatsanwaltschaft sprach sich nun gegen eine Verurteilung aus.
Titelbild
IWF-Chefin Christine Lagarde im Pariser Gerichtshof der Republik.Foto:  Christophe Petit Tesson/dpa
Epoch Times16. Dezember 2016

Im Fahrlässigkeitsprozess gegen IWF-Chefin Christine Lagarde hat die Staatsanwaltschaft sich gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Verhandlung habe Vorwürfe gegen Lagarde nicht gestützt, sagte Generalstaatsanwalt Jean-Claude Marin vor dem Pariser Gerichtshof der Republik.

Die Behörde hatte sich bereits im vergangenen Jahr gegen einen Prozess gegen Lagarde ausgesprochen, die Untersuchungskommission des Gerichts hatte sich aber darüber hinweggesetzt.

Lagarde wird in dem Verfahren vorgeworfen, in ihrer Zeit als französische Ministerin durch fahrlässiges Handeln eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben. Sie hatte grünes Licht für ein Schiedsverfahren gegeben, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie 2008 mehr als 400 Millionen Euro Entschädigung zusprach. Inzwischen ermittelt die Justiz wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Beteiligte. (dpa)



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