Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Eineinhalb Wochen nach dem Freispruch von Air France und Airbus im Prozess zum Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris hat die Staatsanwaltschaft überraschend angekündigt, in Berufung zu gehen. Bei dem Unglück starben 228 Menschen, davon 28 Deutsche.
Titelbild
Bernd Gans, der seine Tochter Ines beim Flugabsturz verlor, 2009 vor einem Computerbildschirm, der ein Bild seiner Tochter zeigt. Gans kritisiert im laufenden Verfahren die französische Justiz.Foto: Oliver Lang/DDP/AFP via Getty Images
Epoch Times27. April 2023

Eineinhalb Wochen nach dem Freispruch von Air France und Airbus im Prozess zum Flugzeugabsturz mit 228 Toten zwischen Rio und Paris hat die Staatsanwaltschaft überraschend angekündigt, in Berufung zu gehen. Auf diese Weise sollten alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Schritt kam unerwartet, da die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer den Freispruch selbst gefordert hatte.

„Das ist eine enorme Erleichterung“, sagte der Anwalt Alain Jakubowicz, der einen französischen Opferverband vertritt, der Nachrichtenagentur AFP. „Es wird einen neuen Prozess geben, und die Familien der Opfer werden noch entschlossener auftreten“, sagte er.

Bei dem Absturz der Air-France-Maschine in der Nacht zum 1. Juni 2009 zwischen Paris und Rio de Janeiro waren alle 228 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Zu den Opfern zählten auch 28 Deutsche. Das Wrack wurde erst zwei Jahre später in etwa 4.000 Metern Tiefe gefunden. Ein erstes Verfahren war 2019 eingestellt worden.

Druckmesser vereist

Vor zehn Tagen hatte ein Pariser Gericht die beiden Unternehmen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Unternehmen hätten beide „Fehler“ begangen, aber es sei „kein direkter Kausalzusammenhang mit dem Absturz“ belegbar, hatte die Vorsitzende Richterin Sylvie Daunis betont. Die Familien der Opfer hatten darauf enttäuscht und entrüstet reagiert.

Der Münchener Bernd Gans, der seine damals 31 Jahre alte Tochter Ines verloren hatte, warf der französischen Justiz vor, zu viel Rücksicht auf die Unternehmen zu nehmen, an denen der Staat jeweils Anteile hat.

Die Richterin hatte in ihrer Begründung eine Reihe von „Fehlern“ und „Nachlässigkeiten“ aufgezählt und den Weg für zusätzlichen Schadensersatz eröffnet. Im Zentrum des Prozesses standen die sogenannten Pitot-Sonden, die vereist waren und zum Ausfall der Geschwindigkeitsanzeige geführt hatten. Es ließe sich jedoch nicht nachweisen, dass die Fehler eindeutig der Grund für den Absturz gewesen seien, hatte sie erklärt.

Die Anwälte von Airbus und Air France reagierten zunächst nicht auf den Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion