Supreme Court weist Klage von Texas zurück – Trump: „Man hat uns im Stich gelassen“
Der Supreme Court der USA hat die vom Bundesstaat Texas eingebrachte Klage zurückgewiesen, die Stimmen von Wahlmännern aus vier Schaukelstaaten im Electoral College nicht zu zählen, das am Montag zusammentritt. In den vier Staaten stehen noch Wahlanfechtungen im Raum.

Donald Trump.
Foto: Getty Images/iStock/Kombo
US-Präsident Donald Trump hat am Freitagabend scharfe Kritik am Höchstgericht der USA geübt. Der U.S. Supreme Court hat am Freitag (11.12.) die Klage des Bundesstaates Texas zurückgewiesen, mittels welcher dieser die Resultate der Präsidentschaftswahlen in vier umkämpften Bundesstaaten angefochten hatte.
Trump: „Eine geschobene Wahl, kämpfen wir weiter“
Der Präsident schrieb auf Twitter: „Der Supreme Court hat uns wirklich im Stich gelassen. Keine Weisheit! Kein Mut!“
Er fügte hinzu: „Also man ist Präsident der Vereinigten Staaten und hat gerade eine Wahl hinter sich, bei der man bei weitem mehr Stimmen bekommen hat als jeder andere amtierende Präsident in der Geschichte – und soll trotzdem verloren haben.
Außerdem schrieb er: „Man bekommt keine ‚Beschwerde‘ vor dem Höchstgericht zugestanden, also ‚interveniert‘ man mit wundervollen Staaten, die nach reiflichen Studien und Überlegungen zu der Einschätzung gelangt sind, dass man ‚über den Tisch gezogen‘ worden sei, etwas, was auch sie selbst schädigt. Andere haben den gleichen Eindruck und schließen sich der Klage an, aber per Handstreich wird das zurückgewiesen und das war’s, man schaut nicht einmal auf die vielen Gründe, warum sie eingebracht wurde. Eine geschobene Wahl, kämpfen wir weiter!“
Supreme Court bestreitet Aktivlegitimation von Texas
In ihrem Beschluss weigerten sich die Richter, die Klage von Texas gegen die Bundesstaaten Pennsylvania, Georgia, Michigan und Wisconsin anzunehmen, weil sie davon ausgingen, dass es dem Lone Star State an der erforderlichen Aktivlegitimation fehle, also an der grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeit, auf der Grundlage der Verfassung eine solche Klage zu erheben. Texas habe, so die Begründung, kein rechtlich geschütztes Interesse dargetan, um auf die Art und Weise zu intervenieren, wie andere Bundesstaaten ihre Wahlen abhalten.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Texas hat kein rechtlich geschütztes eigenes Interesse im Zusammenhang mit der Art und Weise dargelegt, wie ein anderer Staat seine Wahlen durchführt. Alle anderen anhängigen Klagebehauptungen werden als unschlüssig verworfen.“
Richter Alito und Thomas mit Sondervotum
Samuel Alito, Richter des obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, veröffentlichte eine eigene Erklärung: Er hätte Texas die Klagelegitimation zugestanden, allerdings hätte auch er den Antrag auf einstweilige Anordnung nicht erlassen, die Wahlmännerstimmen für ungültig zu erklären.
Er vertrat jedoch die Auffassung, der Oberste US-Gerichtshof sei verpflichtet, jeden Fall anzunehmen, der in seine ursprüngliche Zuständigkeit falle, also wo der Oberste Gerichtshof nicht nur darüber entscheidet, ob er das Urteil eines niederrangigen Gerichts zur Überprüfung annimmt, sondern wo der Oberste Gerichtshof selbst die erste Entscheidungsinstanz darstellt. Auch Clarence Thomas schloss sich dieser Auffassung an.
„Meiner Einschätzung zufolge kommt uns nicht die Befugnis zu, eine Beschwerde in einem Fall nicht zur Behandlung anzunehmen, die in unsere ursprüngliche Zuständigkeit fällt. […] Ich würde deshalb dem Antrag auf Einreichung der Beschwerdeschrift stattgeben, aber keine andere Rechtswohltat gewähren, und ich äußere mich nicht zu irgendwelchen anderen Fragen.“
Zu anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Fall äußerte er sich nicht.
„Sie wollen nicht, dass das amerikanische Volk die Fakten hört“
Der Generalstaatsanwalt für Texas, Ken Paxton, und das Wahlkampfteam von Präsident Donald Trump haben eine Anfrage der Epoch Times noch nicht beantwortet. Der frühere Bürgermeister von New York City, Rudy Giuliani, der für die juristischen Schritte des Trump Teams zuständig ist, erklärte gegenüber Newsmax jedoch, er halte die Entscheidung des Gerichts, die Klage zurückzuweisen, für einen „schrecklichen Fehler“. Er erklärte:
„Das Schlimmste an der ganzen Sache ist im Grunde, dass der Gerichtshof sagt, er wolle sich heraushalten aus der Sache… und dass sie diese nicht anhören. Sie wollen nicht, dass das amerikanische Volk die Fakten hört.“
Nachdem der Gerichtshof die Klage mangels Aktivlegitimation abgelehnt hat, so fügt Giuliani hinzu, sollten der Präsident und einige Wahlmänner die Angelegenheit auf gleicher Faktengrundlage vor die Bezirksgerichte bringen. Er betonte:
„Diese Fakten werden Teil der Geschichte bleiben, bis sie geklärt sind. Sie müssen gehört werden, sie müssen an die Öffentlichkeit gebracht werden und jemand muss eine Entscheidung treffen, ob sie wahr oder falsch sind. Und irgendein Gericht wird auch den Mut haben, eine solche Entscheidung zu treffen.“
Texas behauptete Ungleichbehandlung von Wählern
Generalstaatsanwalt Ken Paxton bezeichnete den Beschluss in einer öffentlichen Erklärung kurz nach der Verkündung als „bedauerlich“. Er schrieb: „Es ist bedauerlich, dass der Oberste US-Gerichtshof entschieden hat, den Fall nicht anzunehmen und damit im Grunde die Verfassungsmäßigkeit des Scheiterns dieser vier Staaten anzuerkennen, Bundesrecht und den Wahlgesetzen des eigenen Staates zu entsprechen. Ich werde weiterhin unermüdlich die Integrität und Sicherheit unserer Wahlen verteidigen und diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die etabliertes Wahlrecht zu ihrem eigenen Vorteil verbiegen.“
Am 7. Dezember hatte der Staat Texas beim Obersten US-Gerichtshof die Ermächtigung einholen wollen, gegen die vier in Rede stehenden Bundesstaaten zu klagen, um die Integrität der Wahlen des Jahres 2020 zu schützen.
Der Lone Star State hatte die vier umkämpften Staaten beschuldigt, noch inmitten des Wahlprozesses das Wahlrecht geändert zu haben, was gegen die Elektorenklausel der US-Verfassung verstoße. Der Schritt, so hieß es aus Texas, habe eine ungleiche Behandlung von Wählern herbeigeführt und Unregelmäßigkeiten zur Folge gehabt, die auf die Lockerung von Wahlintegritätsschutz zurückzuführen gewesen seien. Dies habe ein Möglichkeit für Wahlbetrug ergeben.
Wahlmännerstimmen aus vier Staaten sollten nicht gezählt werden
Texas hatte gehofft, eine Erklärung des Obersten US-Gerichtshof zu bekommen, wonach die vier Staaten ihre Wahlen unter Verletzung der US-Verfassung durchgeführt hatten. Aus diesem Grund wollte man auch erreichen, dass der Gerichtshof die Zählung der Wahlmännerstimmen aus diesen vier Staaten untersagt. Am kommenden Montag soll das Wahlmänner-Kollegium den Präsidenten der Vereinigten Staaten wählen.
Das Klagebegehren war auch darauf gerichtet, dass jene Bundesstaaten, die bereits Wahlmänner namhaft gemacht haben, vom Obersten Gerichtshof dazu gezwungen würden, neue Wahlmänner im Einklang mit der US-Verfassung zu bestimmen.
Sechs Staaten stellten Antrag auf Nebenintervention
Die Generalstaatsanwältin von Michigan, Dana Nessel, gab ebenfalls eine Erklärung ab, in der sie sagte, dass das Urteil „eine wichtige Erinnerung daran ist, dass wir eine Nation von Gesetzen sind, und obwohl sich einige dem Wunsch eines einzelnen Individuums beugen mögen, werden die Gerichte das nicht tun.“
Donald Trump und seine Anhänger hatten große Erwartungen in die Klage von Texas gesetzt, der Präsident beschrieb den Fall als „die große Sache“. Er stellte auch den Antrag auf Nebenintervention beim Obersten US-Gerichtshof.
Insgesamt hatten, nachdem Texas die Klage eingebracht hatte, 19 republikanische Generalstaatsanwälte ihre Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht. Dabei handelte es sich um die Generalstaatsanwälte in Missouri, Alabama, Arkansas, Florida, Indiana, Kansas, Louisiana, Mississippi, Montana, Nebraska, North Dakota, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Utah, West Virginia, Arizona und Alaska. Sechs Staaten – Missouri, Arkansas, Louisiana, Mississippi, South Carolina und Utah – stellten einen Antrag auf Nebenintervention.
Drei republikanische Staaten traten Klage nicht bei
Parallel dazu sprachen sich 20 Generalstaatsanwälte, die den Demokraten zuzuordnen waren – namentlich jene von Kalifornien, Colorado, Connecticut, Delaware, Hawaii, Illinois, Maine, Maryland, Massachusetts, Minnesota, Nevada, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, Oregon, Rhode Island, Vermont, Virginia und Washington – für eine Abweisung der Klage aus. Einen Antrag auf Nebenintervention stellte keiner von ihnen.
Die republikanischen Generalstaatsanwälte von Idaho und Wyoming gaben keine Erklärung ab. Der Generalstaatsanwalt von Ohio, Dave Yost, gab ein kurzes Statement „zugunsten keiner Partei“ ab. Darin forderte er den Gerichtshof dazu auf, in der Sache selbst eine Entscheidung zu treffen, aber sprach sich gegen die von den Klägern angestrebte Abhilfe aus.
(Mit Material der englischsprachigen Epoch Times)
Aktuelle Artikel des Autors
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.