Trump schwört, Berufung gegen Prozesstermin am 4. März einzulegen

Die Verhandlung im Fall der Bundesanklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten soll am 4. März 2024 beginnen. Trump kritisierte die Entscheidung scharf. Der gewählte Termin liegt genau einen Tag vor dem „Super Tuesday“, einer Reihe von Vorwahlen in 16 US-Bundesstaaten.
Titelbild
Der ehemalige Präsident Donald Trump am Atlanta Hartsfield-Jackson International Airport. Am 24. August 2023 wurde er für 20 Minuten lang festgenommen.Foto: Joe Raedle/Getty Images
Von und 30. August 2023

Bundesrichterin Tanya Chutkan hat den Prozessbeginn für die Klage gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump auf den 4. März 2024 festgelegt. Dabei geht es um seine Bemühungen, die Wahlergebnisse von 2020 anzufechten.

Die Richterin hatte am Montag sowohl den vorgeschlagenen Termin von Trumps Anwälten als auch den von Sonderermittler Jack Smith für inakzeptabel erklärt. Dann setzte sie den neuen Termin nur zwei Monate nach dem Vorschlag von Smith. Dieser liegt mehr als zwei Jahre vor dem, was die Verteidigung gewünscht hatte.

Sie sagte, sie habe dabei andere Verfahren berücksichtigt, denen Trump gegenüberstehe, jedoch nicht seine persönlichen oder beruflichen Umstände – darunter den Zeitplan für seine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2024.

Ein Tag vor dem „Super Tuesday“

Trump kritisierte die Entscheidung scharf. Er bezeichnete sie als „Wahleinmischung“ und kündigte an, in Berufung zu gehen. „Heute hat mir eine voreingenommene, Trump hassende Richterin nur eine zweimonatige Verlängerung gewährt, genau das, was unsere korrupte Regierung wollte“, schrieb er auf seiner Plattform Truth Social.

Sonderermittler Smith hatte am 1. August vier Anklagen gegen den ehemaligen Präsidenten erhoben. In der 45-seitigen Anklageschrift wird Trump vorgeworfen, im Rahmen einer kriminellen Verschwörung die Vereinigten Staaten betrogen, die Bestätigung der Wahl von US-Präsident Joe Biden am 6. Januar 2021 behindert und das Wahlrecht der US-Bürger verletzt zu haben.

Der Zeitpunkt des Prozesses hat politische Auswirkungen. Präsident Trump könnte ein Interesse daran haben, den Prozess über die Wahl hinaus zu verzögern, während seine Gegner ihn gerne während der Wahlsaison verurteilt sehen würden. Der von der Richterin gewählte Termin liegt zufällig einen Tag vor dem sogenannten „Super Tuesday“. An diesem Tag stimmen Wähler in 16 Bundesstaaten bei den Vorwahlen für die Präsidentschaftskandidaten ihrer Partei ab.

Trumps Anwalt spricht von „Schauprozess“

Smith hatte zuvor um einen Verhandlungstermin im Januar 2024 gebeten, wobei die Auswahl der Geschworenen bereits am 11. Dezember stattfinden sollte. Nach Wunsch von Trumps Anwälten hätte der Prozess erst im April 2026 beginnen sollen.

Der Fall scheint außergewöhnlich komplex zu sein. Bundesstaatsanwältin Molly Gaston merkte während der Anhörung an, dass man der Verteidigung schon fast 12,8 Millionen Dokumente für den Fall vorgelegt habe. Sie wies darauf hin, dass mehr als 60 Prozent der Unterlagen von Einrichtungen stammen würden, die mit dem ehemaligen Präsidenten in Verbindung stehen. Demzufolge müsse die Verteidigung nicht das gesamte Material durchsehen, weil einige davon bereits bekannt sein könnten.

Trump schwört, Berufung gegen Prozesstermin am 4. März einzulegen
Die Anwälte des ehemaligen Präsidenten Donald Trump, Todd Blanche (L) und John Lauro, verlassen am 28. August 2023 das Bundesgerichtsgebäude in Washington. Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Trumps Anwalt John Lauro bezeichnete diese Argumentation als „lächerlich“. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, den Fall in einen „Schauprozess“ zu verwandeln. Es sei „absurd“, wenn die Staatsanwaltschaft behaupte, er könne die Unterlagen in nur vier Monaten prüfen. Laut Lauro müssten erst eine Reihe von rechtlichen Fragen im Vorfeld des Prozesses geklärt werden – darunter Vorladungen und einige Fragen zu Smiths neuartiger Anwendung des Strafrechts.

Die Richterin erwiderte, dass der ehemalige Präsident über Ressourcen verfüge, die anderen Angeklagten nicht zur Verfügung stehen würden. Sie erklärte jedoch nicht, welche Ressourcen das seien. Auch gab sie keine Auskunft darüber, warum Trump gezwungen sein sollte, diese aufzuwenden, wenn andere Angeklagte dies nicht tun.

Darüber hinaus merkte Gaston an, dass Trump und seine Anwälte sich bereits öffentlich zu dem Fall und der Arbeit des Kongressausschusses für den 6. Januar geäußert hätten. Die Verteidigung könne sich nicht darauf berufen, dass ihre Nachforschungen am Tag der Anklageerhebung bei null anfingen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf eine schnelle und effiziente Lösung dieser Sache“, so die Bundesstaatsanwältin. Ihrer Meinung nach könnten die Social-Media-Posts des ehemaligen Präsidenten die Geschworenen beeinflussen.

Weitere Prozesstermine

Präsident Trump muss sich bereits im Mai 2024 in einem anderen Fall vor Gericht verantworten, den Smith in Florida angestrengt hat. Darin geht es um die Aufbewahrung von Dokumenten zur nationalen Verteidigung aus der Amtszeit des ehemaligen Präsidenten.

Ein weiterer Prozess, der für März 2024 in New York angesetzt ist, bezieht sich auf angebliche falsche Buchhaltungseinträge.

Noch ein weiterer Prozess ist in Georgia in Vorbereitung. Dabei geht es ebenfalls um die Bemühungen des ehemaligen Präsidenten, das Wahlergebnis von 2020 anzufechten. Dieser Termin steht noch nicht fest, aber der Staatsanwalt Fani Willis schlug zunächst den März 2024 und dann den Oktober 2023 vor. Einer der Mitangeklagten hatte um ein beschleunigtes Verfahren gebeten. Eine Reihe von Anwälten hat jedoch erklärt, dass selbst der Termin im März 2024 unrealistisch sei.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Trump Vows to Appeal March 4 Trial Date for Federal Elections Case (redaktionelle Bearbeitung il)



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