UN: Opiumproduktion in Afghanistan bricht um 95 Prozent ein

Die Anbauflächen für Schlafmohn in Afghanistan haben sich nach Angaben der Vereinten Nationen seit dem Verbot durch die Taliban massiv verringert. Das afghanische Innenministerium kann den UN-Bericht nur „teilweise“ bestätigen.
Rohopium wird aus Mohn hergestellt und dient als Basis für die Herstellung von Heroin.
Rohopium wird aus Mohn hergestellt und dient als Basis für die Herstellung von Heroin.Foto: Rahmat Gul/AP/dpa
Epoch Times8. November 2023

In Afghanistan ist die Opium-Produktion nach UN-Angaben seit einem Verbot der dort herrschenden Taliban um 95 Prozent eingebrochen. Seit dem im April 2022 verhängten Bann ging die hergestellte Menge des Rauschmittels laut einem am Sonntag veröffentlichten Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) von 6.200 auf 333 Tonnen zurück. Die Anbaufläche für Schlafmohn, aus dem Opium und Heroin gewonnen werden, sank demnach von 230.000 auf 10.800 Hektar.

Die diesjährige Schlafmohn-Erntemenge entspricht laut den UN-Berechnungen zwischen 24 und 38 Tonnen exportfähigem Heroin – im Vergleich zu 350 bis 580 Tonnen im Jahr 2022. Damals entsprach der Schlafmohn-Anbau einem Drittel des Gesamtwerts der landwirtschaftlichen Produktion in Afghanistan.

Das afghanische Innenministerium bestätigte die Daten im UNODC-Berichts zur Anbaufläche für Schlafmohn „teilweise“, wies die Angaben zur Opiumproduktion und den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zurück. Diese beruhten nicht auf Erhebungen vor Ort, sondern lediglich auf der Auswertung von Satellitenbildern und Daten früherer Jahre.

Seit ihrer Machtübernahme im August 2021 und dem chaotischen Abzug internationaler Streitkräfte haben die Taliban Menschenrechte drastisch eingeschränkt. Ihre Herrschaft wurde zuletzt zunehmend autoritärer und dogmatischer. Die Islamisten zeigen sich gegenüber allen Formen der Opposition als äußerst repressiv. Der Zugang von Frauen und Mädchen zu Bildung und Arbeit wurde stark eingeschränkt, ebenso ihre Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum – etwa zur medizinischen Versorgung und für Reisen. (afp/dpa/dl)



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