US-Richterin verbietet Trump Verbalattacken gegen Staatsanwälte und Zeugen

Im Verfahren gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen Wahlmanipulation hat die zuständige Bundesrichterin dem Republikaner Verbalattacken gegen Staatsanwälte und Zeugen verboten.
Donald Trump bringt sich gerne ins Gespräch.
Donald Trump.Foto: Mary Altaffer/AP/dpa
Epoch Times17. Oktober 2023

Richterin Tanya Chutkan untersagte dem 77-jährigen Präsidentschaftsbewerber am Montag bei einer Gerichtsanhörung in Washington auch, Mitarbeiter des Gerichts öffentlich anzugreifen. Sie gab damit teilweise einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith statt.

Die Anordnung umfasst aber nicht Äußerungen Trumps über die Regierung seines Nachfolgers Joe Biden, das Justizministerium und die Hauptstadt Washington und deren Bewohner. Allerdings ist es Trump untersagt, Äußerungen zu veröffentlichen, in denen er den Sonderstaatsanwalt Jack Smith, seine Mitarbeiter, die Mitarbeiter von Richterin Chutkan und anderes Gerichtspersonal sowie die Familien der genannten Personen angreift.

Auch in Bezug auf Aussagen über potenzielle Zeugen ist er teilweise eingeschränkt. So darf er beispielsweise Beiträge über den ehemaligen Vizepräsidenten Mike Pence veröffentlichen, nicht aber über Ereignisse, die im Zusammenhang mit seinem Fall stehen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Richterin sagte, sie werde Sanktionen erwägen, falls Präsident Trump gegen die Anordnung verstößt. Es handelt sich um eine viel strengere Anordnung als die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene. Sie weist Ähnlichkeiten mit einer begrenzten Nachrichtensperre auf, die eine New Yorker Richterin kürzlich in einem Zivilprozess gegen Trump verhängte.

Der vom Justizministerium ernannte Sonderermittler Jack Smith hatte ein teilweises Redeverbot gegen Trump gefordert. Er argumentierte, dass Trump mit aufhetzender Rhetorik den für März geplanten Prozess gefährde. Die Rhetorik des Ex-Präsidenten könne außerdem „handfeste Auswirkungen auf die Unparteilichkeit des Jury-Pools“ haben, aus dem die Geschworenen ausgewählt werden, behauptete er.

Statement der Trump-Kampagne

Nach der Entscheidung gab ein Trump-Sprecher eine Erklärung ab:

„Die heutige Entscheidung ist eine absolute Gräueltat und ein weiterer parteipolitischer Schlag des korrupten Joe Biden gegen unsere Demokratie. Ihm wurde das Recht zugestanden, seinen politischen Gegner, den Spitzenkandidaten für die Präsidentschaft 2024 und den beliebtesten politischen Führer in Amerika, Präsident Donald J. Trump, mundtot zu machen. Präsident Trump wird weiterhin für unsere Verfassung kämpfen, für das Recht des amerikanischen Volkes, ihn zu unterstützen, und dafür, dass unser Land frei von den Ketten der bewaffneten und gezielten Strafverfolgung bleibt.“

Trump hat sowohl den Sonderermittler als auch die Richterin in dem Verfahren mehrfach verbal angriffen. Er kritisiert die Ermittlungen gegen ihn als „politisch motiviert“ und als Versuch, seine Bewerbung für die Präsidentschaftswahl im November 2024 zu torpedieren. Trump ist im Vorwahl-Rennen seiner Republikaner derzeit haushoher Favorit.

Trump: „Vollkommen verfassungswidrig“

Seine Anwälte hatten Smiths Forderung unter Verweis auf die in der Verfassung verankerte Redefreiheit zurückgewiesen. Der 77-Jährige selbst schrieb am Montag auf seiner Onlineplattform Truth Social, eine solche Anordnung gegen ihn wäre „vollkommen verfassungswidrig“.

Trump war im August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Eine ähnliche Anklage gab es später auf Ebene des Bundesstaates Georgia. Bereits im Juni hatte Sonderermittler Smith eine Anklage gegen Trump in der Affäre um in seinem Privatanwesen Mar-a-Lago aufbewahrte Geheimdokumente erwirkt.

Als Beginn des Bundesprozesses wegen Wahlmanipulation hat Richterin Chutkan den 4. März angesetzt. Das ist nur einen Tag vor dem sogenannten Super Tuesday (Super-Dienstag), an dem in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten Präsidentschaftsvorwahlen stattfinden. (nh)

(Mit Material von Nachrichtenagenturen und The Epoch Times)



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