Terror-Anklage gegen 16-jährigen Syrer in Köln: „Er wollte Bombe bauen“

Die Kölner Staatsanwaltschaft klagt einen 16-jährigen Syrer an: Nach seiner Festnahme im September wird der Asylbewerber wegen "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" angeklagt. Er plante einen Bombenanschlag.
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In Köln wird ein 16-jähriger Syrer angeklagt, einen Bombenanschlag geplant zu haben.Foto: Marius Becker/dpa
Epoch Times4. Dezember 2016

Nach der Festnahme eines 16-jährigen Syrers im September hat die Staatsanwaltschaft Köln den Jugendlichen wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ angeklagt.

Die Ermittler seien überzeugt, dass der syrische Asylbewerber Mohammed J. eine Bombe bauen wollte, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in seiner Montagsausgabe. Der Jugendliche habe den Sprengsatz demnach in Deutschland zünden wollen. Er hatte er auf seinem Smartphone bereits ein Bekennerplakat gestaltet.

Er fragte IS-Sympathisanten um Rat

Der Syrer war am 20. September in einer Flüchtlingsunterkunft im Kölner Stadtteil Porz festgenommen worden. Der 16-Jährige hatte sich den Ermittlern zufolge gegenüber einem oder mehreren islamistischen Kontaktleuten per Handy unmissverständlich bereit erklärt, einen Anschlag zu verüben.

Auf dem Mobiltelefon des jungen Manns stellte die Polizei nach eigenen Angaben umfangreichen Chatverkehr fest, darunter auch konkrete Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen. Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ erkundigte sich der Syrer über die Kurznachrichtendienste Telegram und Whatsapp bei zwei Sympathisanten der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), wie ein Sprengsatz gebaut werden könne. Er solle die Bombe „in den Müll in ihren Versammlungshäusern“ werfen, rieten die IS-Anhänger demnach.

Diese Chats seien „nur Spaß gewesen“

J. sagte dem Bericht zufolge aus, diese Chats seien nur Spaß gewesen. Sein Kölner Anwalt Michael Murat Sertsöz sagte der Zeitung, er sehe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen seinen Mandanten. Es gebe „nichts, was eine Konkretisierung der Tat auch nur ansatzweise begründen könnte“.

Kurz nach der Festnahme hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, dass sie die Ermittlungen in dem Fall vorerst nicht übernehme. Ein Sprecher der Behörde sagte damals zur Begründung, es gebe „keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat, die in unsere Zuständigkeit fällt“. (afp/rf)



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