AfD warnt: „Deutschland wird zur Kriegspartei“

Mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten hierzulande an Waffensystemen wird laut dem Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung der „gesicherte Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“.
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Deutschland bildet ukrainische Soldaten an deutschen Waffensystemen aus.Foto: iStocks/Olena_Z
Von 23. Februar 2023

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Die Bundestagsfraktion der AfD warnt eindringlich davor, ukrainische Soldaten an den von Deutschland bereitgestellten Waffensystemen auszubilden. „Deutschland wird zur Kriegspartei“, erklärte der Bundestagsabgeordnete Steffen Kotré. Hintergrund für seine Einschätzung ist eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung. Kotré wollte wissen, wo genau die Regierung die Soldaten ausbilden lässt und welche Kosten damit verbunden sind.

Anfrage geheime Verschlusssache

„Die Bundesregierung hat auf meine Nachfrage bestätigt, dass ukrainische Soldaten nach Deutschland gebracht und an mehreren geheimen Standorten in der Bundesrepublik an deutschen Waffensystemen ausgebildet werden“, schreibt der Politiker in einer Mitteilung.

In „offener Form“ könne die Regierung die Anfrage allerdings nicht beantworten. „Die Einstufung als Verschlusssache […] ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich“, heißt es in der Begründung.

Kotré weist in seiner Mitteilung auf die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hin. Dieser hatte schon im März 2022 unter anderem Folgendes festgestellt: Wenn es gelte, der Verletzung des Gewaltverbotes durch einen „Aggressor-Staat“ als Staatengemeinschaft entgegenzutreten, sei kein Staat mehr zur „Neutralität“ gegenüber den Konfliktparteien verpflichtet. Jeder Staat könne und dürfe den angegriffenen Staat unterstützen, ohne dabei selbst Konfliktpartei werden zu müssen.

Dabei nehme der unterstützende Staat eine nicht-neutrale, gleichwohl aber am Konflikt unbeteiligte Rolle ein (non-bellgerency). Bei Unterstützungsleistungen auf dieser Grundlage bleibe der Umfang von Waffenlieferungen rechtlich unerheblich. Das gelte auch für die Frage, ob es sich dabei um „offensive“ oder „defensive“ Waffen handele. „Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei beziehungsweise Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“, erläutert der Wissenschaftliche Dienst.

Schwer zu beurteilende Grauzonen

Schwieriger zu beurteilen seien hingegen die Grauzonen zwischen Nichtkriegsführung („non-belligerent“) und Konfliktteilnahme („co-belligerent“). Rechtliche, aber auch logistische Probleme zeigten sich etwa mit Blick auf die von Polen vorgeschlagene Lieferung von Kampfjets vom Typ MiG-29 an die Ukraine unter Nutzung eines US-Militärstützpunktes in Deutschland.

Dazu zitiert der Wissenschaftliche Dienst aus einem Interview des Bochumer Völkerrechtlers Pierre Thielbörger. Er hatte sich im Gespräch mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ zum rechtlichen Graubereich wie folgt geäußert: „Wie gesagt stellt die bloße Lieferung von Waffen kein Problem dar. Bei der Lieferung von Kampfjets stellen sich aber im Unterschied zur Lieferung panzerbrechender Waffen massive logistische Fragen. Denkbar wäre entweder, dass Nato-Soldaten die Jets in die Ukraine fliegen. Das wäre eine enorme Eskalation gewesen. Die andere Option wäre, dass ukrainische Soldaten die Flugzeuge in ihr Land bringen. Das an sich wäre rechtlich unproblematisch. Es hätte aber eines Nato-Flughafens bedurft, von dem aus die Jets gestartet wären. Und damit wären die Grenzen zwischen Transport und Eingriff in den Konflikt deutlich poröser geworden. Davor sind die USA aus guten Gründen zurückgeschreckt.“

Russland drohte mit „schweren Konsequenzen“

Grauzonen eröffnen laut Wissenschaftlichem Dienst stets Möglichkeiten für rechtlich unterschiedliche Interpretationen und Bewertungen durch alle Beteiligten. Dies gelte auch für die Frage, ob eine Konfliktbeteiligung (durch Drittintervention) vorliege oder nicht.

So habe Russland über die Nachrichtenagentur „Interfax“ mit „schweren Konsequenzen“ gedroht, sollten andere Staaten der ukrainischen Luftwaffe gestatten, ihre Flughäfen für Angriffe zu nutzen: „Die Nutzung der Flughafen-Infrastruktur dieser Länder als Stützpunkt für ukrainische Kampfflugzeuge und ihr Einsatz gegen die russischen bewaffneten Kräfte wird als Beteiligung dieser Staaten an einem bewaffneten Konflikt betrachtet“, zitiert die „Interfax“ den Sprecher des Verteidigungsministeriums, Igor Konaschenkow.

Dies mag nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes ein Grund dafür gewesen sein, dass das Pentagon den polnischen Vorschlag, MiG-29 Kampfjets über den US-Militärstützpunkt Ramstein in die Ukraine zu liefern, abschlägig beschieden habe. „Die Aussicht, dass Kampfjets von einer US- und Nato-Basis in Deutschland abfliegen, um in den Luftraum zu gelangen, der mit Russland um die Ukraine umkämpft ist, gibt Anlass zu ernsthafter Besorgnis für das gesamte Bündnis“, wird Pentagon-Sprecher Kirby in den Medien zitiert.

Operationsbasis oder Logistikzentrum?

Bei der Beantwortung der Frage, ob die Nutzung von Militärstützpunkten und Air Bases der NATO beziehungsweise von NATO-Staaten im Ergebnis zu einer Konfliktteilnahme der betreffenden NATO-Staaten führe, komme es darauf an, wie ausländische Militärstützpunkte […] konkret genutzt würden: Als Operationsbasis für Kampfjets, die den ukrainischen Luftraum verteidigen beziehungsweise gegen russische Stellungen im Konfliktgebiet vorgehen oder eher als „Logistikzentrum“, um Waffen einschließlich Flugzeuge in das Konfliktgebiet zu überführen.

Graubereiche zwischen Konfliktteilnahme und Nichtkriegsführung ergäben sich ferner mit Blick auf die Übermittlung von Geheimdienstinformationen sowie von Informationen der Luftaufklärung durch AWACS-Aufklärungsflugzeuge, die im NATO-Luftraum an der Grenze zur Ukraine patrouillieren und Informationen an die ukrainische Luftwaffe weitergeben.

Dazu führt Thielbörger im Interview aus: „Hier sind die genauen Umstände entscheidend: Je substanzieller die Unterstützung wird und je abhängiger die unterstützte Partei […] davon ist, desto näher kommt man der roten Linie. Strategisch relevante Geheimdienstinformationen fallen dabei natürlich ins Gewicht. Ihrer Natur gemäß sind sie aber natürlich geheim und für die gegnerische Seite nicht oder nur schwer nachzuweisen.“



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