„Der Ausnahmezustand darf kein Dauerzustand werden“

Seit Tagen wird über eine Beendigung der Corona-Notlage debattiert. Nun wollen die potenziellen Ampel-Koalitionäre einen Weg vorgeben. Es läuft Berichten zufolge auf eine Übergangsregelung hinaus.
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Eine Corona-Maske liegt auf der Straße.Foto: Matthias Balk/dpa/dpa
Epoch Times27. Oktober 2021

In der Debatte um die künftige Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen wie Masken- und Kontaktregeln bis in den Winter wollen SPD, Grüne und FDP am Mittwoch gemeinsame Vorschläge vorlegen.

Sie sollen auf eine „geordnete Beendigung“ der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abzielen, die der Bundestag vorerst bis Ende November festgestellt hat. Dazu äußern wollen sich in Berlin Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte mitgeteilt, dass die möglichen künftigen Partner einer Ampel-Koalition über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz im Gespräch seien. Diese sollten die Länder in die Lage versetzen, weiter auf Corona-Herausforderungen reagieren zu können.

Eine nochmalige Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um drei Monate werde dafür nicht angepeilt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch) sehen Eckpunkte eine bis Ende März 2022 laufende Übergangsregelung vor. Wie „Business Insider“ unter Berufung auf Kreise der Ampel-Koalitionäre berichtete, wäre diese bis zum 20. März in Kraft. Dies berichtete auch „Bild“ unter Berufung auf ein Entwurfspapier.

„Der Ausnahmezustand darf kein Dauerzustand werden. Wir müssen zu einer neuen Normalität kommen, und das so schnell wie möglich“, sagte FDP-Generalsekretär Volker Wissing den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). „Der Deutsche Bundestag muss die Dinge wieder entscheiden – und nicht die Bundesregierung mit einer weitgehenden Ermächtigung.“ Die Bundesländer hätten die Möglichkeit, „auf regionales Infektionsgeschehen sehr präzise und maßvoll zu reagieren“.

Die „epidemische Lage“ war erstmals im März 2020 vom Bundestag festgestellt worden und wurde seitdem immer wieder durch das Parlament verlängert. Die Feststellung der Notlage ermöglicht es der Bundesregierung und den Landesregierungen, auf vereinfachtem Weg ohne Zustimmung von Parlamenten zentrale Corona-Maßnahmen anzuordnen.

Wird sie nicht erneut verlängert, bleibt den Bundesländern laut Infektionsschutzgesetz aber auch noch die Möglichkeit, über ihre Landesparlamente die Notwendigkeit weiterer Corona-Maßnahmen festzustellen, so dass ein Auslaufen nicht automatisch mit einem Ende von Maßnahmen verbunden wäre. In den Ländern wird aber vor einem „Flickenteppich“ und damit verbundener mangelnder Akzeptanz gewarnt. Die Corona-Zahlen in Deutschland stiegen zuletzt immer weiter an.

Nach einem Vorstoß des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn für ein Auslaufen der „epidemischen Lage“ wurde tagelang darüber kontrovers diskutiert – insbesondere wegen der steigenden Infektionszahlen. Der CDU-Politiker befürwortet ein Auslaufen der „epidemischen Lage“, pocht aber auf weiterhin nötige Schutzregeln. (dpa)



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