Angeklagter in Prozess um Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag freigesprochen

Im Prozess um den Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren ist der Angeklagte freigesprochen worden. Zur Begründung verwies das Gericht auf nicht ausreichend belastbare Zeugenaussagen.
Titelbild
Gedenken im Eingang des S-Bahnhofs Wehrhahn: Hier wurden am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt, einige lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb.Foto: Jana Bauch/dpa
Epoch Times31. Juli 2018

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor rund 18 Jahren ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sah eine Schuld des als Neonazi bekannten Ralf S. am Dienstag nicht als erwiesen an. Bei dem mutmaßlich fremdenfeindlich motivierten Anschlag waren im Jahr 2000 zehn Sprachschüler verletzt worden, eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind.

Die Anklage hatte S. mehrfachen Mordversuch mit einem ferngezündeten Sprengsatz vorgeworfen, was er bestritt. Im Mai entließen ihn die Richter aus der Untersuchungshaft und teilten mit, dass sie ihn ihn nicht länger als dringend tatverdächtig betrachten. Zur Begründung verwies das Gericht auf nicht ausreichend belastbare Zeugenaussagen. Gegenüber den Zeugen soll der Angeklagte den Anschlag angekündigt oder gestanden haben.

Der Prozess lief nach der Freilassung weiter. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft, die Verteidigung einen Freispruch. Auch die Nebenklage forderte für den Inhaber eines Militariahandels eine lebenslange Haftstrafe.

S. war bereits unmittelbar nach dem Anschlag ins Visier der Ermittler gerückt, diese fanden allerdings keine Beweise. Er rückte aber 2014 erneut in den Fokus, nachdem ein früherer Mithäftling berichtet hatte, S. habe sich mit dem Anschlag gebrüstet. (afp)



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