Asylfälle belasten Gerichte: „Staat und Justiz verlieren ihre Autorität“

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, beklagte, dass die Behörden ausreisepflichtige Migranten zu schleppend abschieben. „Wenn Ausländer nach entsprechenden Urteilen nicht konsequent abgeschoben werden, verlieren der deutsche Staat und seine Justiz massiv an Autorität.“
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Robert Seegmüller ist der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und des Verwaltungsgerichtstag. Foto:  dpa/dpa
Epoch Times25. März 2016
Der Zustrom Hunderttausender Flüchtlinge belastet die Justiz. 2015 haben sich die Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Zugleich beklagte er, dass die Behörden ausreisepflichtige Migranten zu schleppend abschieben. „Wenn Ausländer nach entsprechenden Urteilen nicht konsequent abgeschoben werden, verlieren der deutsche Staat und seine Justiz massiv an Autorität.“

Das Vollzugsdefizit bei den Abschiebungen sei mit der großen Zahl ankommender Flüchtlinge immer schlimmer geworden. „Die deutschen Behörden werden dem nach meinem Eindruck überhaupt nicht mehr Herr.“

Seegmüller berichtete von einem Verfahren, in dem ein Kläger nach einem für ihn ungünstigen Urteil aufgesprungen ist und rief, das sei ihm egal, er werde ohnehin nicht abgeschoben. „Und das ist ja leider wahr. Die Quote ist beklagenswert niedrig“, sagte der Richter.

Oft seien ausreisepflichtige Ausländer am Tag der Abschiebung krank oder einfach nicht auffindbar. „Es gibt zwar das Instrument der Abschiebehaft, doch wird dieses im Vergleich zu früher nur relativ zurückhaltend genutzt.“ Möglicherweise auch deshalb, weil die rechtlichen Voraussetzungen „recht kompliziert“ seien.

Auch bei den Rückführungen von Asylbewerbern gemäß den Dublin-Regeln in den eigentlich zuständigen EU-Staat gibt es seit längerem Probleme, wie Seegmüller sagte. Findet diese über einen gewissen Zeitraum nicht statt, wird nach den Regeln der Dublin-III-Verordnung Deutschland selbst zuständig für das Asylverfahren. „Das haben viele Asylsuchende natürlich im Hinterkopf – und verzögern die Sache entsprechend. Das führt unter Richterkollegen dann auch teilweise zu einer gewissen Resignation, weil sie das Gefühl haben, viele ihrer Entscheidungen letztlich für den Papierkorb zu schreiben.“

Die Belastung der Verwaltungsgerichte wird nach Einschätzung des Verbandschefs so schnell nicht sinken. „Wir rechnen im kommenden Vierteljahr mit deutlich steigenden Fallzahlen“, sagte er. Inzwischen seien etwa ungefähr ein Drittel aller Verfahren an den Verwaltungsgerichten Asylstreitfälle.

Den Arbeitszuwachs hätten viele Länder aber mit Neueinstellungen von Richtern abgefedert, „so dass wir mit den Zahlen momentan ganz gut zurechtkommen“, sagte er. „Besonders gut reagiert haben beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.“ Deshalb hielten sich auch die Verfahrensdauern zurzeit im Rahmen. „Doch ist der große Berg an Verfahren, den das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration nun schneller abarbeiten will, bei uns noch nicht angekommen.“

In den beiden bevölkerungsreichsten Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern sind die Fallzahlen über die Jahre nach oben geschnellt, wie Nachfragen der dpa ergaben. An Rhein und Ruhr vervierfachte sich die Zahl gegenüber 2011. Damit steckten Asylrechtsfragen im vergangenen Jahr hinter 41 Prozent aller von den dortigen Verwaltungsgerichten zu bearbeitenden Verfahren.

In Bayern stieg die Zahl der Asylfälle von 2012 bis 2015 um mehr als das Dreifache. „Die Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten arbeiten unter Volldampf“, sagte der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Stephan Kersten. 26 neue Richterstellen wurden für das Jahr 2016 an den Verwaltungsgerichten im Freistaat geschaffen.

(dpa)

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