BAMF stellt Antrag auf Berufung gegen Flüchtlingsklagen: Asylurteile vor Oberverwaltungsgericht

Das BAMF hat Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgericht Trier eingereicht, welches zahlreiche Klagen von Syrern gegen BAMF-Entscheidungen stattgegeben hatte. Nun befasst sich ein Oberverwaltungsgericht mit dem Fall.
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Flüchtlinge und Migranten warten vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times27. September 2016

Erstmals wird sich ein Oberverwaltungsgericht mit der aktuellen Entscheidungspraxis über Asylanträge syrischer Flüchtlinge befassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte einen Antrag auf Berufung gegen Urteile der Vorinstanz gestellt – und das OVG Rheinland-Pfalz ließ den Antrag zu, wie die Behörde mitteilte.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Trier zahlreiche Klagen von Syrern gegen BAMF-Entscheidungen stattgegeben, in denen ihnen lediglich subsidiärer Schutz gewährt und der Antrag auf vollen Flüchtlingsstatus abgewiesen wurde.

Bislang hätten sich bundesweit zehn Verwaltungsgerichte mit der aktuellen Entscheidungspraxis des BAMF befasst, teilte eine Sprecherin der Nürnberger Behörde mit. Aktuelle Grundsatzentscheidungen von Oberverwaltungsgerichten gebe es noch nicht. Im Juli 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt entschieden, dass syrischen Asylsuchenden die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen ist.

Das Berufungsverfahren werde „Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob Flüchtlingen aus Syrien im Falle ihrer Rückkehr dorthin allein aufgrund illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt beachtlich wahrscheinlich politische Verfolgung droht“, heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz. Das OVG fügte hinzu, dass „angesichts der massenhaften Ausreise seit Beginn des Bürgerkrieges“ einiges dafür spreche, dass individuelle Gründe hinzutreten müssten.

Im vergangenen Jahr erhielten bundesweit 94,7 Prozent der syrischen Asylbewerber in einem schriftlichen Verfahren die Flüchtlingseigenschaft anerkannt. In diesem Jahr ist das BAMF zu mündlichen Anhörungen zurückgekehrt – in den ersten acht Monaten erhielten bundesweit noch 70,6 Prozent die volle Anerkennung, in Rheinland-Pfalz waren es nur 57,1 Prozent. (dpa)



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