Auswärtiges Amt kauft Luxusimmobilie in Brüssel – Kritik von Bundesrechnungshof

Eine „parkähnliche Residenz“ mit Hallenbad und Tennisplatz hat das Auswärtige Amt 2021 für rund acht Millionen Euro in Brüssel erworben. Der Bundesrechnungshof spricht von einem „haushaltsrechtswidrigen Erwerb“ und fordert Ministerin Baerbock zum Verkauf auf.
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Auswärtiges AmtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Von 13. Dezember 2023

Der Bundesrechnungshof hat dem Auswärtigen Amt vorgeworfen, Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Zusammenhang mit Repräsentationsbauten zu missachten. Unter anderem habe das Ministerium 2021 noch unter dem damaligen Amtsinhaber Heiko Maas in Brüssel eine Luxusimmobilie erworben. Der Kaufpreis habe rund acht Millionen Euro betragen – und das in renovierungsbedürftigem Zustand.

Auswärtiges Amt nicht zum ersten Mal im Visier des Bundesrechnungshofes

Wie „EURACTIV“ schreibt, haben die Rechnungsprüfer am Donnerstag, 7. Dezember, einen Bericht veröffentlicht. In diesem fand die Luxusimmobilie des Auswärtigen Amtes (AA) in Brüssel Erwähnung. Ferner gab es aber auch noch Kritik an weiteren Grundstücksdeals, die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit außer Acht gelassen haben sollen.

Insgesamt habe das Auswärtige Amt im Jahr 2022 rund 150 Millionen Euro für Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung von Liegenschaften ausgegeben. Zudem waren dem Bundesrechnungshof zufolge 66 Millionen Euro für Baumaßnahmen veranschlagt. Die Höhe des Sanierungsstaus belaufe sich Angaben der Behörde zufolge auf insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Auswärtige Amt die Aufmerksamkeit der Rechnungsprüfer erregt. Bereits 2022 soll es „erhebliche finanzielle Unregelmäßigkeiten“ der Botschaft in Paris gegeben haben. Die Behörde habe dabei wenig Engagement bei der Aufklärung des Vorwurfs schwarzer Kassen gezeigt.

„Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ nicht beachtet

Im Jahr 2020 warf der Bundesrechnungshof dem Haus – noch unter Heiko Maas – vor, „erhebliche Mängel“ bei der Dokumentation und Aktenführung zu offenbaren. Die Ursache der Mängel sei in „unzulänglich wahrgenommener Führungsverantwortung“ zu sehen, hieß es damals.

Nun steht das „haushaltsrechtswidrig erworbene Residenzgrundstück in Brüssel“ im Zentrum der Kritik. Es handele sich um ein „parkähnliches Grundstück […] mit einem aufwändig ausgestatteten Gebäude“. Das AA habe dabei „weder den Bedarf für den Kauf nachgewiesen, noch hat es Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet“.

Der Bericht fordert das Ministerium nun dazu auf, alle nicht angemessenen Immobilien in dessen Bestand „möglichst verlustfrei zu veräußern“.

Zum Zeitpunkt des Kaufes soll keine andere geeignete Immobilie verfügbar gewesen sein

Das Auswärtige Amt selbst versucht den Erwerb der Luxusimmobilie mit dem Fehlen greifbarer Alternativen zu rechtfertigen. Das Objekt solle am Ende der Renovierung alle drei deutschen diplomatischen Vertretungen in Brüssel beherbergen – unter anderem die Residenz des Ständigen Vertreters bei der EU.

Bereits seit 2007 habe das AA für diesen eine geeignete Immobilie für die benötigte neue Residenz gesucht. Mit dem „parkähnlichen“ Anwesen habe man „eine geeignete und für den Bedarf ausreichende Liegenschaft identifiziert“, erklärte eine Auskunftsperson gegenüber „EURACTIV“. Zur Bedarfsdeckung sei „zum damaligen Zeitpunkt […] lediglich die erworbene Liegenschaft in Betracht“ gekommen.

Der Bundesrechnungshof will diese Rechtfertigung jedoch nicht gelten lassen. Ursprünglich sei im Jahr 2007 geplant gewesen, den offiziellen Teil des bestehenden Sitzes zu erweitern. Ohne Dokumentation der Gründe habe man dieses Vorhaben offenbar verworfen.

Auswärtiges Amt will nun „Residenzstrategie“ entwickeln

Nun sei das Auswärtige Amt Eigentümer einer Luxusimmobilie auf einem Grundstück von 15.000 Quadratmetern – dem Sechsfachen bislang genutzter Immobilien. Die Residenz verfüge über ein eigenes Hallenbad sowie einen Tennisplatz.

Im Übrigen habe auch in anderen Fällen des Ankaufs oder der Anmietung von Auslandsliegenschaften keine Wirtschaftlichkeitsprüfung stattgefunden. So habe eine „Auslandsvertretung im Nahen Osten“ für fünf Millionen Euro ein Grundstück für den Bau einer deutschen Schule angekauft. Das Problem: Es sei als Gartenland ausgewiesen und dürfe nicht bebaut werden.

An einer Auslandsvertretung in Europa habe es „zwei ungenutzte Liegenschaften für die Kanzlei der Botschaft“ gegeben. Gleichzeitig habe man den laufenden Kanzleibetrieb in zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten geführt. Eine der Auslandsvertretungen in Afrika unterhalte zudem zwei Residenzen – von denen jedoch eine „nahezu unbewohnt“ sei.

Wie der „Nordkurier“ mitteilt, habe man im Auswärtigen Amt angekündigt, eine „Organisationsuntersuchung“ zu veranlassen. Diese solle „Verfahrensgrundsätze und Kontrollmechanismen zu Liegenschaftsentscheidungen“ überprüfen. Sollten sich Liegenschaften als „entbehrlich“ erweisen, wolle man sich um deren Veräußerung bemühen. Für die Zukunft wolle man auch eine „Residenzstrategie“ entwickeln.



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