Bahn: Mögliche Streiks sind „überflüssig“ und „unnötig“ – Eilantrag der GDL vor Gericht zurückgewiesen

Am Freitag will sich die GDL zum weiteren Vorgehen im Tarifkonflikt äußern – auch Streiks könnten angekündigt werden. Die Bahn fordert die Gewerkschaft derweil auf, wieder zu verhandeln. Indes scheiterte die GDL mit einem Eilantrag wegen der Anwendung eigener Tarifverträge vor Gericht.
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In der vergangenen Woche rief die Gewerkschaft GDL zu einem zweitägigen Streik auf.Foto: Marijan Murat/dpa/dpa
Epoch Times19. August 2021

Die Deutsche Bahn hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erneut zur Rückkehr an den Tarif-Verhandlungstisch aufgefordert und mögliche Streiks als „überflüssig“ und „unnötig“ bezeichnet.

„Wir brauchen einen Verhandlungspartner, dem es nicht nur um Streiks geht, sondern dem es auch um Lösungen am Tisch geht“, hieß es seitens des Konzerns. Zuvor hatte die GDL angekündigt, sich am Freitag zum weiteren Vorgehen im Tarifkonflikt äußern zu wollen. Dabei könnte es auch um eine weitere Streikankündigung gehen.

Aus Sicht der Bahn bringt die Gewerkschaft Forderungen in die Tarifrunde mit ein, die dort nichts zu suchen hätten. Dazu gehöre etwa die Absicht, auch für weiteren Berufsgruppen abseits von Lokführern und Zugbegleitern verhandeln zu wollen. Die GDL hatte angekündigt, in der laufenden Runde auch die Fahrzeuginstandhaltung, den Netzbetrieb und die Fahrweginstandhaltung sowie die Rahmenbedingungen für die Auszubildenden tarifieren zu wollen. Für eine solche Ausweitung sieht die Bahn laut eigener Ausweitung indes keine Legitimation.

Die GDL will nur auf Basis eines neuen Angebots der Deutschen Bahn weiter verhandeln. Zwei Angebote des Konzerns hatte die Gewerkschaft bislang zurückgewiesen. Sie fordert unter anderem für die Beschäftigten 1,4 Prozent mehr Geld in diesem Jahr und 1,8 Prozent mehr im kommenden – in Summe 3,2 Prozent. Das entspricht dem Abschluss im Öffentlichen Dienst. Ihre ursprüngliche Forderung von 4,8 Prozent mehr Geld hat die GDL fallen gelassen.

Eilantrag von Lokführergewerkschaft zurückgewiesen

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kämpft vor Gericht um die Anwendung der eigenen Tarifverträge in Betrieben der Deutschen Bahn – und ist nun in einer weiteren Instanz mit einem Eilantrag vorerst gescheitert.

„Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag – wie schon das Arbeitsgericht Berlin (…) – zurückgewiesen“, teilte das Gericht mit. Es fehle bereits an der „erforderlichen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit, weil das Arbeitsgericht Berlin bereits in einem Monat über das Begehren der GDL im Hauptsacheverfahren“ verhandele.

Die GDL sieht ihren Einfluss bei der Bahn aufgrund des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes gefährdet. Das Gesetz sieht vor, dass in einem Betrieb mit zwei konkurrierenden Gewerkschaften nur die Tarifverträge der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommen. Bei den Betrieben der Deutschen Bahn ist das in der Regel die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

An einem notariellen Verfahren, bei dem im Frühjahr die genaue Mitgliederstärke der Gewerkschaften in den jeweiligen Betrieben festgestellt werden sollte, hatte sich die GDL nicht beteiligt. Daraufhin hat die Bahn „begründete Annahmen“ über die jeweilige Mitgliederstärke getroffen und sich dabei unter anderem auf die Ergebnisse von Betriebsratswahlen gestützt. Demnach stellt die GDL lediglich in 16 der 300 Bahn-Unternehmen eine Mehrheit in der Belegschaft.

Gegen diese Festlegung geht die Gewerkschaft gerichtlich vor, unterlag mit ihren Eilanträgen aber bislang vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt und Berlin. (dpa)



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