Bayerischer Landtag beschließt nachgebessertes Verfassungsschutzgesetz

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärte, wurde nun eine geänderte Fassung verabschiedet.
Titelbild
Bayerischer Landtag in München.Foto: iStock
Epoch Times19. Juli 2023

Rund 15 Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht das bayerische Verfassungsschutzgesetz in einzelnen Teilen für verfassungswidrig erklärte, hat der Landtag in München am Mittwoch eine geänderte Fassung verabschiedet. Mit den Nachbesserungen seien die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz nun innerhalb der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist verfassungskonform ausgestaltet worden, teilte Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) in München mit. Die neue Rechtslage gelte ab dem 1. August.

Nach Angaben Herrmanns wurde gemäß den Vorgaben aus Karlsruhe unter anderem ein „fein ausdifferenziertes System zur Bewertung des von Verfassungsfeinden ausgehenden Bedrohungspotenzials“ in das Gesetz aufgenommen, das für eine Auswahl der jeweils eingesetzten geheimdienstlichen Mittel entscheidend ist. Außerdem erfordern eingriffsintensivere Maßnahmen wie längerfristige Observationen und der Einsatz von V-Leuten nun vorab richterliche Anordnungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das bayerische Gesetz zur Regelung der Arbeit des Landesverfassungsschutzes im April vergangenen Jahres für teils verfassungswidrig erklärt und Nachbesserungen bis Ende Juli dieses Jahres gefordert. Das bereits 2016 beschlossene Gesetz gibt dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse wie die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit sogenannten Staatstrojanern, den Einsatz von V-Leuten zur Beobachtung und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Überwachung von privaten Wohnungen.

Das bayerische Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayern ging dabei weiter als andere Länder. Am Mittwoch erklärte Innenminister Herrmann, Bayern habe „seine Hausaufgaben gemacht“. Er wies zugleich darauf hin, dass derzeit auf Bundesebene und in anderen Bundesländern noch kein entsprechendes Gesetz existiere, dass die Vorgaben aus dem Karlsruher Urteil voll umsetze. (afp)



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